Ab April dürfen Lithium-Ionen-Batterien, die etwa in Laptops oder Smartphones stecken, nicht mehr im aufgegebenen Fluggepäck mitreisen. In die Kabine dürfen sie aber weiterhin mitgenommen werden, wie die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) am Montag (Ortszeit) im kanadischen Montréal beschloss.
Hintergrund der Entscheidung der Uno-Sonderorganisation sind Sorgen um eine Feuergefahr durch die Batterien. Erst kürzlich hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA gewarnt, dass Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck explodieren könnten. Tests ergaben demnach, dass die standardmässig vorhandenen Feuerschutzanlagen in Passagierflugzeugen die dadurch ausgelösten Brände nicht löschen konnten.
Der Beschluss der ICAO ist nicht bindend. Die meisten Uno-Mitglieder folgen jedoch den Vorgaben der Behörde. Laut ICAO hatten sich Fluggesellschaften und Pilotenvereinigungen für ein Verbot des Akku-Transports ausgesprochen.
Das Verbot soll vorerst bis 2018 gelten. Dann will die ICAO ein Massnahmenpaket zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beschliessen.
Aber nicht nur im Gepäck sorgen die Akkus für Ärger: Sie waren vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil sich in Boeing-Maschinen verbaute Exemplare überhitzt hatten. Bei einem am Boden geparkten Flugzeug brach dadurch ein Feuer aus. Im Januar 2013 wurden wegen der Probleme sämtliche Boeing 787 Dreamliner weltweit für mehrere Monate aus dem Verkehr gezogen.
Eine Stellungnahme der Swiss ist noch ausstehend. (SDA/kra)