Brexit-Pakt
Brexit-Handelspakt: EU-Staaten für vorläufige Anwendung

Nach der Einigung mit Grossbritannien hat die Europäische Union am Montag die vorläufige Anwendung des Brexit-Handelspakts ab 1. Januar auf den Weg gebracht.
Publiziert: 28.12.2020 um 14:56 Uhr
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Aktualisiert: 28.12.2020 um 15:07 Uhr
dpatopbilder - Die EU-Botschafter haben einstimmig die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 genehmigt. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa
Foto: Virginia Mayo

Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten sagten vorläufig Ja zu dem Vorschlag und starteten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, die am Dienstag (15.00 Uhr) abgeschlossen sein soll. Dies teilte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mit.

Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahresende die Zeit fehlt - sie soll nach Neujahr nachgeholt werden. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Grossbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Der Vertrag soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.

Die Unterhändler beider Seiten hatten sich erst an Heiligabend auf das knapp 1250 Seiten starke Abkommen geeinigt. Wichtigster Punkt ist, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicherzustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Strassenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen.

Trotz des Abkommens werden die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.

(SDA)

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