Es gibt ein Reinheitsgebot für Pasta

Publiziert: 24.04.2008 um 08:41 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 21:16 Uhr

Im Jahr 1547 hat die Zunft der Genueser Pastahersteller ein Reinheitsgebot beschlossen: Lediglich Hartweizengriess und Wasser dürfen für den Teig einer traditionellen italienischen Pasta gemischt werden. Dieser Beschluss ist noch heute für die italienischen Nudelhersteller zwingend – bezieht sich jedoch nur auf die «Pasta secca», die trockenen Nudeln.

Die «Pasta fresca», also die frischen Nudeln, die es im Kühlregal zu kaufen gibt, dürfen auch Eier enthalten. Ausserhalb Italiens konnte sich das Reinheitsgebot aber nicht durchsetzen. Vielerorts werden auch trockene Nudeln mit Ei hergestellt. Italien wollte das Reinheitsgebot vor einiger Zeit übrigens in der EU gesetzlich durchsetzen, ist damit aber gescheitert.

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