Nach EuGh-Urteil
Lambrecht will Weisungsbefugnisse von deutschen Justizministern einschränken

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einschränken.
Publiziert: 02.12.2020 um 21:45 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2020 um 22:27 Uhr
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, nimmt an der Videokonferenz der EU-Justizminister im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft teil. Foto: Michael Kappeler/dpa
Foto: MICHAEL KAPPELER

«Ich werde eine Änderung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vorschlagen», kündigte die SPD-Politikerin am Mittwoch nach einer Videokonferenz mit ihren EU-Kollegen an. «Die rechtlich bestehende Möglichkeit von Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften möchte ich im Bereich der europäischen Zusammenarbeit ausschliessen.» Damit würden die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften in der europäischen Zusammenarbeit erfüllt.

Der EuGH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Die Debatte darüber griff die EU-Kommission im September schliesslich auch in einem Bericht über den Zustand des deutschen Rechtsstaats auf.

(SDA)

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