Zwei Todesfälle durch Arznei
Kölner Apotheken wegen Tod durch vergiftete Glukose geschlossen

Nach zwei Todesfällen durch eine vergiftete Arznei haben die Behörden die sofortige Schliessung dreier Apotheken in Köln angeordnet. Der Tod einer Mutter und ihres Babys waren am Montag öffentlich geworden.
Publiziert: 26.09.2019 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2019 um 14:25 Uhr
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Nach zwei Todesfällen durch eine vergiftete Arznei haben die Behörden die sofortige Schliessung von drei Apotheken in Köln angeordnet. (Symbolbild)

«Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorübergehende Schliessung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich», teilte die Bezirksregierung Köln am Donnerstag mit. Es handelt sich um die Apotheke, aus der die vergiftete Arznei stammte, sowie um zwei Filialen.

Was ist passiert?

Obduktionen hatten ergeben, dass die Mutter und ihr per Kaiserschnitt zur Welt gebrachtes Baby an multiplem Organversagen starben, wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte. Die 28-jährige Kölnerin war in der vergangenen Woche nach Angaben der Polizei gestorben, nachdem sie eine Glukose-Mischung aus der Kölner Apotheke zu sich genommen hatte.

Das Präparat sei Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft gewesen. Das Baby, das man noch durch einen Kaiserschnitt zu retten versuchte, kam nach der Geburt ums Leben.

Ermittlungen in alle Richtungen

Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet; eine Mordkommission ermittelt in alle Richtungen. Bislang ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung des Mittels war oder ob jemand vorsätzlich handelte.

Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien soll es sich bei dem giftigen Stoff um ein Betäubungsmittel handeln. Allerdings wollten das weder die Staatsanwaltschaft noch die Stadt Köln wollten das allerdings zunächst nicht kommentieren.

Von der Bezirksregierung hiess es am Donnerstag: «Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte staatsanwaltschaftlich nicht abschliessend ermittelt werden, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trägt oder ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt.» (SDA)

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