Stephan Balliet vor Gericht
Im Terror-Prozess Halle schwere Vorwürfen gegen deutsche Behörden

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle haben Überlebende aus der Synagoge erneut schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden erhoben.
Publiziert: 08.12.2020 um 13:37 Uhr
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Aktualisiert: 08.12.2020 um 13:41 Uhr
Der angeklagte Stephan Balliet wird zu Beginn des 24. Prozesstages in den Saal des Landgerichts geführt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Attentäter von Halle 13 Straftaten vor, unter anderem Mord und versuchten Mord. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Foto: HENDRIK SCHMIDT

Im Schlussvortrag eines Nebenklage-Anwalts übten zwei Überlebende auch am Oberlandesgericht (OLG), vor dem der Prozess läuft, scharfe Kritik. Das Verfahren sei eine vertane Chance gewesen, sagte eine Überlebende aus der Synagoge in ihrem Schlussvortrag. «Durch die Teilnahme an diesem Prozess habe ich Angst bekommen, und ich bin wütend geworden», sagte eine Nebenklägerin.

Das Gericht habe wichtige Sachverständige nicht gehört, Zeugen hätten rassistische Sprache reproduziert und Ermittler Inkompetenz gezeigt. Ansonsten hatte es aus den Reihen der Nebenklage viel Lob für die vorsitzende Richterin Ursula Mertens gegeben.

Eine andere Nebenklägerin bezeichnete in ihrem von ihrem Anwalt vorgetragenen Schlussvortrag die Arbeit der Sicherheitsbehörden als «erbärmlich». Die Befragung der Beamten habe eine «unverblümte Nachlässigkeit» bei deren Ermittlungen offenbart. Das BKA habe «unerfahrene Hochschulabsolventen» mit den Ermittlungen betraut.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge der ostdeutschen Stadt Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschliessenden Flucht schoss er unter anderem zwei Menschen an. Sie sind Nebenkläger.

Der Prozess am OLG des Bundeslandes Sachsen-Anhalt läuft seit Juli. Der Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungserzählungen begründet. Mit einem Urteil wird am 21. Dezember gerechnet.

(SDA)

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