Heute gilt in den meisten Kantonen für Wein, Apfelwein und Bier die Alterslimite 16 Jahre, für Apéritifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre. Als erster Kanton hat das Tessin auch die Limite für Wein, Apfelwein und Bier auf 18 Jahre angehoben. In weiteren Kantonen steht die Anhebung zur Diskussion.
Durch das individuelle, zeitlich verschobene Vorgehen der Kantone entstehe für Konsumenten eine komplett unübersichtliche Situation, schreibt Coop in einer Medienmitteilung. Coop handle nun; für einen wirkungsvollen Jugendschutz sei eine einheitliche Lösung notwendig.
Gegenüber den Jugendlichen gebe es keine vernünftige Erklärung, weshalb innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Alterslimiten gelten. Für eine gesamtschweizerisch tätige Detailhändlerin sei die aktuelle Situation nicht haltbar. Die Coop-Geschäftsleitung habe deshalb die Alterslimite 18 für alle Alkoholika beschlossen.