Der Heisse Draht zum Thema Recht
Scheidung in Abwesenheit?

Ich lebe seit mehr als zwei Jahren von meinem Ehemann getrennt. Der Gerichtstermin für die Scheidung ist im März. Ich befürchte aber, dass mein Ehemann den Termin einfach platzen lässt – er macht dies oft. Kann ich trotzdem geschieden werden? Was geschieht, wenn er wieder psychisch krank ist und in eine Klinik muss? Ruth A., Zürich (Name geändert)
Publiziert: 03.02.2010 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:29 Uhr
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Ihre Scheidungsklage bearbeitet der zuständige Einzelrichter. Er versendet die Vorladungen an die Parteien und leitet das Ehescheidungsverfahren.

Bereits in der ersten Vorladung zur Hauptverhandlung droht er die Folgen für unentschuldigtes Ausbleiben an: Die Klagegründe gelten als anerkannt, wenn der Beklagte – also Ihr Ehemann – nicht anwesend ist. Weiter wird angenommen, dass auf Einreden – also auf Einwände – verzichtet wird.

Es wird in der Vorladung auch darauf hingewiesen, dass die Klage als zurückgezogen gilt, wenn der Kläger oder die Klägerin oder beide nicht erscheinen. Die Juristen nennen das die «Säumnisfolgen».

Ihr Ehemann muss sich bewusst sein, dass sein unentschuldigtes Fernbleiben nachteilige Konsequenzen für ihn hat: Das Verfahren wird ohne ihn geführt und Ihre Klagebegründung gilt als anerkannt. Er kann keine Gegenforderungen oder Einwände im Prozess einbringen. Nur, wenn das Gericht ernsthafte Zweifel an Ihren Behauptungen hat, kann es Ihren Ehemann befragen und entsprechende Beweise verlangen. Bei gewissen Sachfragen wird der Richter den Sachverhalt auch von Amtes wegen feststellen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ist Ihr Ehemann aus gesundheitlichen Gründen am Gerichtstermin verhindert, kann er vorgängig ein Verschiebungsgesuch stellen. Ein solches wird aus zureichenden Gründen bewilligt: Das ist der Fall, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt.

Abgelehnt werden solche Gesuche, wenn sie zu spät gestellt werden – also nicht sofort nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes.

Was passiert, wenn Ihr Ehemann wegen seiner Krankheit für längere Zeit oder dauernd handlungsunfähig ist – ihm also die Urteilsfähigkeit fehlt? Das Gericht verlangt für Ihren Ehemann einen Vertreter. Gut möglich ist, dass vormundschaftliche Massnahmen ergriffen werden müssen, dann benachrichtigt der Richter die Vormundschaftsbehörde.

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