Der ewige Betrüger Roberto K. (47) muss in den Knast
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Er konnte es nicht lassen:Der ewige Betrüger Roberto K. (47) muss in den Knast

Der Gerichtssaal ist sein zweites Zuhause
Ewiger Betrüger Roberto K. (47) kassiert erneut 2,5 Jahre Knast

Der Berufsbetrüger Roberto K. * (47) muss wieder hinter Gitter. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.
Publiziert: 14.05.2020 um 17:42 Uhr
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Profibetrüger Roberto K. (47, l.) vor dem Bezirksgericht Zürich. Das Bild entstand 2017.
Foto: Thomas Meier
Viktor Dammann

Er kann es einfach nicht lassen! Auch Gefängnisstrafen können den Zürcher Betrüger Roberto K.* (47) nicht stoppen. Nun stand er zum dritten Mal seit 2012 vor dem Bezirksgericht Zürich. Seine Masche: Er gibt sich bei seinen Opfern, meist Zufallsbekanntschaften, als erfolgreicher Jurist oder CEO aus. Dann zockt er seine Opfer eiskalt ab.

In einem Fall machte er seinem «Mandanten», einem Wirt, weis, er wolle ihm bei einem Streit als Jurist helfen. Mit der «Kaution» von 5000 Franken, die er seinem Opfer für die angebliche Rechtshilfe abnahm, war für ihn der Auftrag bereits erledigt.

Einem weiteren Geschädigten, den er über Instagram kennengelernt hatte, nahm er für seine angeblich im Medizinalbereich tätige Firma rund 55'000 Franken ab. Roberto K. hatte ihm angegeben, das Geld sei für den Börsengang seiner Firma bestimmt.

Jetzt muss der Gauner den Schaden zurückzahlen

Für das Zürcher Bezirksgericht war dies Betrug. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Seinen Opfern muss der ewige Gauner 131'000 Franken zurückzahlen. Die Gerichtsgebühr von 10'000 Franken wurden ihm zusätzlich aufgebrummt.

Von einer anderen undurchsichtigen Mauschelei wurde der Profi-Gauner jedoch freigesprochen. Den Ratschlag des Gerichtspräsidenten hatte er bereits bei der Verhandlung erhalten: «Vielleicht müssen Sie in Ihrem Leben mal etwas anderes machen...»

Roberto K. wird nun für einige Jahre aus dem Verkehr gezogen. Denn er muss noch zusätzlich 4½ Jahre von einer Verurteilung vom September 2017 absitzen.

* Name bekannt

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