Masken auf heisst es aber ab (dem morgigen) Samstag an öffentlichen und privaten Anlässen mit mehr als 30 Personen. Eine allgemeine Gesichtsmasken-Pflicht wird ebenfalls eingeführt für das Servicepersonal in der Gastronomie und bei Veranstaltungen, wie die Regierung am Freitag vermeldete.
Weiter darf - wie in anderen Kantonen - in Gastwirtschaftsbetrieben nur sitzend konsumiert werden. Das Tanzverbot betrifft nicht nur öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie öffentliche Veranstaltungen, sondern überdies Tanzschulen und Sportvereine.
Ausserdem erliessen die Behörden eine Pflicht zur Kontakterfassung. Registriert werden müssen Name, Vorname, Wohnsitz, Telefonnummer und Mail-Adresse. «Proaktive Stichkontrollen» seitens der Behörden fänden statt, hiess es. An eine freiwillige generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen sich die Leute halten, wenn der nötige Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.
(SDA)