Die Zollverwaltung bestätigte damit einen Bericht der Sonntagszeitung «Le Matin Dimanche».
Aufgrund der zahlreichen Einreiseverweigerungen in den ersten Wochen hatte der Bundesrat die Bestimmungen präzisiert. Insbesondere der Einkaufstourismus wird mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Weiter werden Sachbeschädigungen an den Barrieren sowie der Grenzübertritt an unerlaubten Grenzposten bestraft.
Täglich hunderte Bussen
Seit dem 23. März hat der Zoll durchschnittlich rund 150 Bussen pro Tag verhängt. Die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) habe keine detaillierten Zahlen für jede Art von Verstössen, sagte die Sprecherin Donatella Del Vecchio. Der Entscheid des Bundes vom 16. April habe jedoch vor allem den Einkaufstourismus im Visier gehabt.
Nicht verboten sind der Tourismus sowie Freizeitbeschäftigungen. Allerdings wurde davon abgeraten. Die Reisenden müssen sich dabei an die Einreisebestimmungen der Nachbarländer halten.
Ausreisen ist nicht verboten
Nicht alle Regionen sind gleich betroffen. Die Verstösse im Zusammenhang mit dem Einkaufstourismus sind im Tessin gering. Denn die Einreise- und Reisebestimmungen sind in Italien sehr strikt. Etwa im Kanton Genf gebe es hingegen öfter Verstösse, sagte die EZV-Sprecherin.
Zur Unterstützung der Grenzkontrollen hat die Armee 50 Berufs- und 750 Milizsoldaten im Einsatz. Die EZV setzt zudem Militärhelikopter ein.
Seit dem 13. März hat der Bundesrat die Einreisen an der Grenze zu Italien eingeschränkt. Später wurde diese Massnahme auf Deutschland, Frankreich, Österreich und Spanien ausgeweitet sowie auf einen Teil des Luftverkehrs. (SDA)
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