Coronavirus - Schweiz
Corona-Ausnahmeregelung gilt auch für Eufor-Soldaten in Bosnien

Der Oberfeldarzt hat die Ausnahmeregelung für die Schweizer Soldatinnen und Soldaten bei der Rückkehr in die Schweiz auf die Mission in Bosnien-Herzegowina ausgeweitet. Gleich wie die Swisscoy-Angehörigen im Kosovo müssen auch sie nicht zehn Tage in Quarantäne.
Publiziert: 15.08.2020 um 07:59 Uhr

Für normale Einreisende aus Bosnien-Herzegowina gilt seit dem 8. August eine Quarantänepflicht. Doch der Oberfeldarzt hat am Freitagnachmittag entschieden, dass für die 20 dort im Einsatz stehenden Schweizer Eufor-Soldaten die gleichen Bestimmung und Vorgehensweisen gelten sollen, wie für die Swisscoy. Das schreibt die Armee auf ihrer Webseite.

Dazu gehört ein Kontaktverbot zur lokalen Bevölkerung während fünf Tagen vor der Rückkehr. Dadurch werde sichergestellt, dass beim Covid-19-Test direkt nach der Einreise in die Schweiz die Inkubationszeit bei einer allfälligen Erkrankung vorbei sei. Die Soldatinnen können erst nach Hause, wenn der Test negativ ausgefallen ist.

Für die Schweizer Peacekeeper in allen anderen Ländern, die auf der Quarantäneliste stehen, gilt hingegen die Quarantäne-Pflicht. So etwa für die Untso-Soldaten in Israel oder die Armeeangehörigen am Uno-Hauptquartier in New York. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass die Armee weitere Ausnahmeregelungen beschliesse.

(SDA)

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