Coronavirus - Schweiz
Bundeshaus steht Besuchern während Herbstsession wieder offen

Erstmals seit vergangenem Dezember können Besucherinnen und Besucher die Debatten der Herbstsession wieder von den Tribünen aus verfolgen. Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat die Zutrittsregeln zum Parlamentsgebäude leicht gelockert.
Publiziert: 18.08.2020 um 13:49 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Eine beschränkte Zahl an Besucherinnen und Besuchern kann die Herbstsession der eidgenössischen Räte wieder von den Tribünen aus verfolgen. (Archivbild)
Foto: DOROTHEA MUELLER

Während der später abgebrochenen Frühjahrssession im Bundeshaus sowie während der Sommersession in der Bernexpo waren Besucherinnen und Besucher nicht erwünscht. Auch Besucher der Parlamentsmitglieder und nicht fest akkreditierte Medienschaffende hatten keinen Zutritt zum Parlament. Die Verwaltungsdelegation wollte so die Verbreitung des Coronavirus einschränken.

Bereits Anfang Juli hatte die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung entschieden, die Herbstsession wieder im Bundeshaus durchzuführen. Um alle Anwesenden bestmöglich zu schützen, werden dazu in den Ratssälen und Sitzungszimmern Plexiglas-Trennwände installiert.

Auf der Tribüne im Nationalratssaal können im September maximal dreissig Personen Platz nehmen, auf den Ständeratstribünen gilt eine Obergrenze von 16 Plätzen, wie es in einer am Montagabend publizierten Mitteilung der Parlamentsdienste heisst. Damit könne die Gesamtzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Parlamentsgebäude aufhalten, niedrig gehalten werden.

Auch Kantonsvertreterinnen und -vertreter, persönliche Mitarbeitende oder Gäste der Ratsmitglieder sowie Botschafterinnen und Botschafter können wieder ins Bundeshaus. Medienschaffende mit Dauerausweisen werden wie bis anhin zum Gebäude zugelassen. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier haben jedoch weiterhin keinen Zutritt.

Allen Anwesenden wird laut der Verwaltungsdelegation dringend empfohlen, ausserhalb von Sitzungsräumlichkeiten eine Maske zu tragen, sollten die Abstände nicht eingehalten werden können. Besucherinnen und Besucher werden zudem aufgefordert, für das Contact Tracing ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.

(SDA)

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?