Coronavirus
Glättli will stärkere Kontrolle des Bundesrates in Notzeiten

Die Grundrechte in der Schweiz sind in Krisenzeiten nach Ansicht von Balthasar Glättli, Fraktionschef der Grünen, nicht genügend geschützt. Die Versammlungsfreiheit oder die Wirtschaftsfreiheit seien beim Notrecht extrem eingeschränkt.
Publiziert: 23.04.2020 um 06:13 Uhr
Balthasar Glättli, Fraktionschef der Grünen, sieht die Grundrechte in Krisenzeiten nicht genügend geschützt. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Der Bundesrat versichere zwar, dass er genau abwäge zwischen der Notwendigkeit der Notverordnungen und den Grundrechten. Aber einzig das Bundesamt für Justiz prüfe, ob die Einschränkungen verhältnismässig seien, oder ob man nicht auch mit milderen Massnahmen den gleichen Effekt erzielen könnte, sagte Glättli in einem Interview mit den Zeitungen der CH Media (Donnerstagausgabe).

Das sei falsch. Das Bundesgericht müsste im Eilverfahren Notstandsverordnungen, die vom Bundesrat oder vom Parlament erlassen worden seien, abstrakt auf ihre Verhältnismässigkeit prüfen können.

Das wäre ein Schritt hin zu einem Verfassungsgericht. Allerdings nur in der Situation des Notstands, wenn Bundesrat und Parlament enorme Vollmachten hätten.

Als Beispiel einer Verletzung der Verhältnismässigkeit nannte Glättli den Entscheid des Bundesrates, dass Grossverteiler bald wieder ihr ganzes Sortiment anbieten dürfen, der kleine Laden mit den gleichen Produkten aber noch zwei Wochen warten müsse. Für eine Ungleichbehandlung gebe es keine epidemiologische Begründung.

(SDA)

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