Der Bundesrat versichere zwar, dass er genau abwäge zwischen der Notwendigkeit der Notverordnungen und den Grundrechten. Aber einzig das Bundesamt für Justiz prüfe, ob die Einschränkungen verhältnismässig seien, oder ob man nicht auch mit milderen Massnahmen den gleichen Effekt erzielen könnte, sagte Glättli in einem Interview mit den Zeitungen der CH Media (Donnerstagausgabe).
Das sei falsch. Das Bundesgericht müsste im Eilverfahren Notstandsverordnungen, die vom Bundesrat oder vom Parlament erlassen worden seien, abstrakt auf ihre Verhältnismässigkeit prüfen können.
Das wäre ein Schritt hin zu einem Verfassungsgericht. Allerdings nur in der Situation des Notstands, wenn Bundesrat und Parlament enorme Vollmachten hätten.
Als Beispiel einer Verletzung der Verhältnismässigkeit nannte Glättli den Entscheid des Bundesrates, dass Grossverteiler bald wieder ihr ganzes Sortiment anbieten dürfen, der kleine Laden mit den gleichen Produkten aber noch zwei Wochen warten müsse. Für eine Ungleichbehandlung gebe es keine epidemiologische Begründung.
(SDA)