Bundesverwaltungsgericht
SEM verfügt Abschiebung trotz fehlendem Corona-Testergebnis

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Frankreich verfügt, ohne das Ergebnis eines wegen Symptomen durchgeführten Corona-Tests abzuwarten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid aufgehoben.
Publiziert: 29.10.2020 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2020 um 12:55 Uhr
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Das Staatssekretariat für Migration klärte den Gesundheitszustand eines Asylbewerbers trotz Verdachts auf eine Corona-Infektion nicht ab. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Bundesverwaltungsgericht hat das SEM in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil angewiesen, den Gesundheitszustand des Mannes vollständig abzuklären. Erst dann darf das Staatssekretariat erneut darüber entscheiden, ob der Asylbewerber auf der Basis des Dublin-Abkommens an Frankreich überstellt werden darf.

Wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, informierte die Caritas Schweiz als Rechtsvertreterin des Asylbewerbers das SEM zwei Mal über die ärztlichen Abklärungen. Dennoch fällte es den Abschiebungsentscheid.

Im Dossier des Asylbewerbers befindet sich laut Bundesverwaltungsgericht kein Test-Ergebnis. Auch habe das SEM in seiner Verfügung zum Nichteintreten auf das Asylgesuch und zur Abschiebung die medizinischen Belange mit keinem Wort erwähnt.

Diese seien nicht nur für den betroffenen Mann von Bedeutung, sondern auch für die öffentliche Gesundheit. (Urteil F-5137/2020 vom 21.10.2020)

(SDA)

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