Bundesverwaltungsgericht
Beweismöglichkeiten für Abschuss eines Leitwolfs werden angepasst

Zukünftig sind nebst einem DNA-Nachweis auch andere Beweise zulässig, um die Bewilligung für den Abschuss eines Leitwolfes zu erhalten, der einen erheblichen Schaden angerichtet hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Publiziert: 27.01.2023 um 12:44 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2023 um 12:54 Uhr
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Die Auflagen für den Erhalt einer Abschuss-Bewilligung für Wölfe werden gelockert. (Themenbild)
Foto: KLAUS-DIETMAR GABBERT

Neu können die Kantone auch mit anderen, objektiven Nachweisen belegen, dass ein Elterntier eines Wolfsrudels massgeblich an einem Schaden beteiligt war. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Das Bundesamt für Umwelt liess bisher nur DNA-Nachweise an gerissenen Nutztieren zu, wenn eine Abschussbewilligung beantragt wurde. Diese Sichtweise erachtet das Gericht als zu eng.

Im konkreten Fall geht es um den Abschuss des männlichen Elterntiers «M92» des Beverin-Wolfsrudels. Der Wolf wurde im November 2022 bereits erlegt, die vorliegende rechtliche Frage ist aber für die Zukunft relevant. (Urteil A-5142/2021 vom 18.1.2023)

(SDA)

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