Das Bundesstrafgericht befragte die Schwester des 2014 nach Syrien gereisten Geschwisterpaars als Zeugin. (KEYSTONE/Pablo Gianinazzi)
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Der Richter drohte der jungen Frau nach einigem Hin und Her eine Busse an, wenn sie nicht wahrheitsgemäss aussage. Wie bereits ihr Vater, versuchte sie die Antwort auf diverse Fragen zu verweigern, bei denen sie kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen konnte.
An viele Aussagen gegenüber den Behörden, welche die Zeugin nach dem Verschwinden ihrer Geschwister gemacht hatte, konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. Auch sagte sie aktuell aus, dass sie den Hauptangeklagten nicht persönlich kenne. Im Dezember 2014 bezeichnete sie den Hauptangeklagten hingegen als einen engen Freund.
(SDA)