Die Betriebsbewilligung für den Steinbruch kann nicht in der vom Kanton Waadt bewilligten Form erteilt werden. Dies schreiben die Helvetia Nostra, Pro Natura Waadt und der Verband für den Schutz des Mormont (Association pour la sauvegarde du Mormont) in einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung.
Das Urteil des Kantonsgericht Waadt von 2020 wird aufgehoben. Das Umweltdepartement muss die von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) abgegebenen Empfehlungen berücksichtigen.
Das Bundesgericht hält fest, der grosse Reichtum des Hügels dürfe nicht ignoriert werden. Es bestehe aber auch ein öffentliches Interesse an der Zementproduktion. Deshalb müssten die Modalitäten der Auffüllung nach Abschluss des Abbaus präzisiert und die Wiederherstellung garantiert werden.
(SDA)