Sonst gilt plötzlich Ausländergesetz
Schweiz sichert Zugang zum UK-Arbeitsmarkt im Falle eines No-Deal-Brexit

Die Schweiz und Grossbritannien haben sich auf ein Abkommen geeinigt, das im Falle eines ungeordneten Brexit die Zulassung zum Arbeitsmarkt im jeweils anderen Land regelt. Der Bundesrat genehmigte den befristeten Vertrag an seiner Sitzung am Mittwoch.
Publiziert: 17.04.2019 um 14:02 Uhr
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Aktualisiert: 17.04.2019 um 14:50 Uhr
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Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Grossbritannien arbeiten, sollen auch im Falle eines ungeordneten Brexit bevorzugt behandelt werden. Gleiches gilt für britische Arbeitnehmende in der Schweiz. (Archivbild)

Das Abkommen soll die Rechts- und und Planungssicherheit für die Schweizer Wirtschaft bei der Rekrutierung von britischen Arbeitskräften gewährleisten und Schweizer Staatsangehörigen den Zugang zum britischen Arbeitsmarkt sichern. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mit.

Für Briten könnte plötzlich Ausländergesetz gelten

Zwar gelten nach dem Brexit-Aufschub bis zum 31. Oktober für die Beziehungen der Schweiz mit Grossbritannien (UK) noch immer die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Doch ein sogenannter No-Deal-Brexit könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, hiess es.

Dadurch wäre unter anderem das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr gültig und UK-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz plötzlich Bürgern von Drittstaaten gleichgestellt. Für Arbeitnehmende aus Grossbritannien gälte dadurch das Ausländer- und Integrationsgesetz.

Abkommen will Sprengung Bilateraler verhindern

Mit dem Auffangabkommen soll dieser abrupte Wechsel abgefedert werden. Es sieht im Falle eines ungeordneten EU-Austritts von Grossbritannien bis am 31. Dezember 2020 «eine bevorzugte Zulassung» von Britinnen und Briten für den Schweizer Arbeitsmarkt vor. Dabei würde die Schweiz auf die Prüfung der beruflichen Qualifikationen, des Inländervorrangs und des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichten.

Weiterhin geprüft würden aber die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Auch kämen Kontingente zur Anwendung: Bereits im März hatte der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung für den Fall eines No-Deals für Grossbritannien ein separates Kontingent von 3500 Arbeitskräften geschaffen.

Nur bei No-Deal-Szenario

Grossbritannien verpflichtet sich mit dem Abkommen, Schweizerinnen und Schweizern den gleichen Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Schweizerinnen und Schweizer können sich weiterhin bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in Grossbritannien aufhalten. Wer länger auf der Insel bleiben will, muss sich registrieren und erhält einen dreijährigen Aufenthaltstitel.

Das Abkommen tritt nur im Falle eines ungeordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU in Kraft. Eine Unterzeichnung wäre frühestens ab dem 1. Juni 2019 möglich. Zuvor will der Bundesrat noch die zuständigen Parlamentskommissionen konsultieren.

(SDA)

Die komplette Brexit-Chronologie

Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der Briten für den Austritt aus der EU. Seit diesem Zeitpunkt fand zwischen der EU und Grossbritannien aber auch innerhalb des Vereinigten Königreichs ein langwieriger politischer Prozess der Kompromissfindung statt. Mehrere Abgeordnete und sogar Premierminister traten aufgrund der Vertragsverhandlungen zurück. Am 31. Januar 2020 trat Grossbritannien schliesslich aus der EU aus.

BLICK zeigt die wichtigsten Stationen des chaotischen Prozesses seit dem Austrittsvotum der Briten auf.


Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der Briten für den Austritt aus der EU. Seit diesem Zeitpunkt fand zwischen der EU und Grossbritannien aber auch innerhalb des Vereinigten Königreichs ein langwieriger politischer Prozess der Kompromissfindung statt. Mehrere Abgeordnete und sogar Premierminister traten aufgrund der Vertragsverhandlungen zurück. Am 31. Januar 2020 trat Grossbritannien schliesslich aus der EU aus.

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