Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Veruntreuung gefordert und eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren als angemessen bezeichnet.
Der Beschuldigte hatte jegliche Schuld zurückgewiesen. Sein Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.