Februar 2006: Drei 15-jährige Gymnasiastinnen rauchten auf dem Zürcher Lindenhof einen Joint, wollten danach eine Shopping-Tour durch Zürich unternehmen. Dazu kam es nicht. Ihr Pech war, dass sie von einer Polizeistreife erwischt wurden. Weil eines der Mädchen keinen Ausweis dabei hatte, nahmen die Beamten sie auf den Polizeiposten Urania mit. Die anderen kamen laut «Tages-Anzeiger» aus Solidarität mit.
Ein Fehler: Auf der Wache mussten sich alle nackt ausziehen. Eine Polizistin prüfte sie auf Drogenbesitz. Die Mädchen standen mit erhobenen Armen da und durften nicht ihre Brüste bedecken. Bei der Befragung durch zwei Polizisten mussten sie dann sogar intime Fragen beantworten – etwa ob sie einen Freund und auch Sex hätten. Die drei Mädchen waren geschockt, die Situation war entwürdigend.
Für die Stapo Zürich ist das Vorgehen der involvierten Beamten «legitim»: Falsch hätten die Polizisten sicher nicht gehandelt.
Grüne mit dringlichem Vorstoss
«Das ist kein Einzelfall!», sagt Bastien Girod von den Jungen Grünen zu heute. Fälle von Willkür bei der Leibesvisitation gab es schon früher. «Wir lassen unsere zwei Vorstösse in dieser Sache am Mittwoch für dringlich erklären.» Personen sollen sich nur bei begründetem Verdacht nackt ausziehen müssen.
Die Luzerner, Basler und Berner Behörden sind weniger streng. Stefanie Gerber, Stapo Bern, sagt: «Wir können von uns aus bei Jugendlichen keine Leibesvisitation ohne Verfügung eines Jugendrichters durchführen. Ausnahmen gebe es nur in schweren Fällen.»