Eine Traktor-Spritztour in Balderschwang (D) endete am Samstagabend tragisch. Zwei Kinder im Alter von zehn und dreizehn Jahren wurden vom Fahrzeug überrollt und kamen dabei ums Leben.
Am Steuer des Unfallfahrzeuges sass ein 13-jähriger Junge – obwohl man den Traktorführerschein in Deutschland erst ab dem Alter von 16 Jahren erhält. Trotzdem sei diese Fahrt nicht illegal gewesen, betont Bürgermeister Konrad Kiele gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Auf Privatgrundstücken dürfe man mit Erlaubnis der Eigentümer auch ohne Ausweis fahren.
Der Junge sei den Weg schon hundert Mal gefahren
Familie W. aus Österreich betreibe in Balderschwang seit vielen Jahren eine Alp, schreibt die «Bild». Am Unfallabend seien befreundete Familien aus dem österreichischen Nachbarort Riefensberg zu Besuch gewesen.
Gegen 21 Uhr wollen die vier Kinder mit einem Traktor die Alp erkunden und fahren auf einem Waldweg, der sich auf dem Gelände befindet. Am Steuer sitzt der Sohn (13) des Alp-Betreibers, im Transportcontainer an der Front des Traktors fahren zwei Mädchen (12, †13) und ein Junge (†10) mit.
Gemäss Kiele gebe es auf dem Weg keine grösseren Gefahrenstellen. «Es ist ein ganz gerader, ebener Feldweg, den der Bub sicher schon Hunderte Male gefahren ist.»
Doch am Samstagabend kommt es zum Unglück: Offenbar werden das 13-jährige Mädchen und der 10-jährige Junge wegen einer Unebenheit am Weg aus der Ladeschaufel herausgeschleudert. Sie fallen vor dem Traktor auf den Weg und werden vom Fahrzeug überrollt. Ihre Verletzungen sind so schwer, dass jede Rettung zu spät kommt.
Unfallfahrer ist nicht strafmündig
Der 13-Jährige hinter dem Steuer und das 12-jährige Mädchen – das ebenfalls in der Ladeschaufel sass – blieben unverletzt. Jedoch wurden beide schwer traumatisiert und befinden sich in psychologischer Betreuung.
Wie die «Bild» schreibt, soll die Mutter des toten Mädchens den jungen Unfallfahrer noch am Unglücksort in den Arm genommen haben. Sie habe zu ihm gesagt: «Dich trifft keine Schuld.»
«Für die Helfer und alle, die davon betroffen waren, war das ein furchtbarer Anblick. Die ganze Gegend ist betroffen und sehr traurig», so der Bürgermeister. Die Ermittlungen laufen weiterhin auf Hochtouren. Der Traktor werde nun genau untersucht und auch ein Gutachten zur Unfallursache sei in Auftrag gegeben worden.
Weil der Fahrer unter 14 Jahre alt ist, ist er strafunmündig. Deshalb kann gegen ihn nicht wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden. Möglich wäre aber, dass seine Eltern wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangt werden. (frk)