Tod von skandinavischen Studentinnen
Schweizer (25) bestreitet in Marokko Beteiligung an Mord

Der Schweizer Kevin Z. musste am Montag vor einem Terrorgericht in Marokko erscheinen. Ihm wird eine Beteiligung am Doppelmord an zwei skandinavischen Studentinnen vorgeworfen.
Publiziert: 05.02.2019 um 15:02 Uhr
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Aktualisiert: 05.02.2019 um 16:01 Uhr
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Trauerort in Kopenhagen für Louisa and Maren aus Dänemark und Norwegen, die in Marokko Opfer eines Terroraktes geworden sind.
Foto: Keystone

Zwei Schweizer sitzen seit Wochen in Marokko in Haft. Ihnen wird eine Beteiligung am Doppelmord an den beiden Studentinnen Maren Ueland (†28) aus Norwegen und der Dänin Louisa Vesterager Jespersen (†24) in Südmarokko Mitte Dezember vorgeworfen!

Bei den beiden Schweizern handelt sich um Nicholas P., einen schweizerisch-britischen Staatsbürger mit Spitznamen «Abdelkrim», und den schweizerisch-spanischen Doppelbürger Kevin Z.* (25).

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Terror an Touristen in Marokko:Letztes Instagram-Video der ermordeten Dänin

Erste Anhörung vor Terrorgericht

Letzterer bestreitet nun die Vorwürfe: Er sei unschuldig, sagte er dem Untersuchungsrichter des marokkanischen «Terrorgerichts» in Salé – unweit der Hauptstadt Rabat. Das berichtet sein Anwalt Saad Sahli gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Der Anwalt berichtete dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS), dass sein Mandant die echten Terroristen kenne. Verbindungen zu denen habe er aber seit Jahren nicht mehr.

Sahli bestätigte auch die islamistische Nähe seines Mandanten Kevin Z.: «Ja, er kennt fanatische Personen.» Er sei in einer Situation gewesen, in der er «den wahren Islam» verstehen wollte. Durch einen unglücklichen Zufall fiel er jedoch in die Arme von kriminellen und fanatischen Terroristen. 

Frau will Alibi geben

Ein Alibi gibt es auch von Kevin Z.s Frau Fatima: Ihr Mann sei zum Zeitpunkt des Verbrechens in der Schweiz gewesen. «Wenn Kevin schuldig ist, warum riskiert man nach dem Angriff eine Rückkehr nach Marokko?», sagt sie dem Westschweizer Radio und Fernsehen und zeigt Bilder von ihrem Flugticket.

Unklar ist, was der Richter von diesen Ausführungen hielt. Im extremsten Fall drohen dem Schweizer 30 Jahre Gefängnis – oder gar die Todesstrafe? Über das Schicksal des zweiten Schweizers ist noch nichts bekannt. Seine Anhörung war laut Medienberichten noch nicht auf der Traktandenliste des Gerichts. (pma)

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