Konflikt um Atomabkommen
Ruhani zeigt Bereitschaft zu Verhandlungen mit den USA

Der iranische Präsident Hassan Ruhani hat sich bereit erklärt, umgehend mit den USA zu verhandeln - und befeuert damit Gerüchte um Vorbereitungen eines Treffens. "Für Verhandlungen sind wir immer bereit, auch diese Stunde, sogar jetzt gleich", sagte er am Sonntag.
Publiziert: 14.07.2019 um 22:15 Uhr
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Aktualisiert: 15.07.2019 um 10:31 Uhr
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Signalisiert Bereitschaft zu Verhandlungen mit den USA: der iranische Präsident Hassan Ruhani. (Archivbild)

Ruhani stellte laut seinem Webportal allerdings erneut Bedingungen: Vorher müssten die Amerikaner zur Vernunft kommen, den Druck beenden und die Sanktionen gegen den Iran aufheben.

Iran vor Uno-Vollversammlung

Die Äusserung Ruhanis kommt zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt: Am Sonntag traf der iranische Aussenminister Mohammed Dschawad Sarif in New York ein. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Irna wird Sarif am Mittwoch vor dem Wirtschafts- und Sozialrat der Uno eine Rede halten. In Teheran kursieren Gerüchte, Sarif wolle in New York am Rande der Uno-Vollversammlung eventuell ein Treffen im September mit der amerikanischen Seite vorbereiten. Diese Gerüchte wurden durch Ruhanis Äusserungen befeuert.

Trump will neuen Atomdeal

Nach dem Ausstieg der USA aus dem Wiener Atomabkommen von 2015 und der Verhängung neuer Sanktionen gegen den Iran stecken die beiden Erzfeinde in einem erneuten Konflikt. Der Abschuss einer US-Drohne durch die iranischen Revolutionsgarden am Persischen Golf vergangenen Monat hat die Spannungen verschärft. Die USA wollen durch Verhandlungen mit dem Iran einen neuen Atomdeal ausarbeiten, bislang ist dies allerdings an dessen Bedingungen gescheitert.

Sarif wollte einen Kontakt mit der amerikanischen Seite weder bestätigen noch dementieren. «Derzeit sind nur Treffen im Rahmen der Uno geplant», sagte Sarif iranischen Reportern nach seiner Ankunft in New York. (SDA)

Atomabkommen von 2015

Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:

  • Uran-Anreicherung
    Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
     
  • Uran-Vorräte
    Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
     
  • Anreicherungskapazitäten
    Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
     
  • Plutonium
    Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.

Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:

  • Uran-Anreicherung
    Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
     
  • Uran-Vorräte
    Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
     
  • Anreicherungskapazitäten
    Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
     
  • Plutonium
    Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
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Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.

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