Der Iran könne zudem «in den kommenden Tagen» von weiteren Verpflichtungen aus dem Atomabkommen von 2015 abrücken, wenn die Verhandlungen mit den europäischen Vertragspartnern «bis Donnerstag» keine Ergebnisse brächten.
US-Präsident Donald Trump hatte sich beim G7-Gipfel in Biarritz im Grundsatz zu einem Treffen mit Ruhani bereit erklärt. «Wenn die Umstände stimmen, würde ich dem sicherlich zustimmen», sagte er Ende August.
EU-Staaten versuchen Atomabkommen zu retten
Trump hatte das internationale Atomabkommen mit dem Iran im Mai 2018 aufgekündigt. Seit dem Ausstieg verhängte Washington eine Reihe neuer Sanktionen gegen Teheran.
Der Iran verstiess daraufhin seinerseits gegen Teile des Vertrags. Ab Anfang Juli überschritt das Land die erlaubte Menge von 300 Kilogramm auf 3,67 Prozent angereicherten Urans. Kurz darauf erhöhte der Iran überdies den Anreicherungsgrad auf 4,5 Prozent.
Die europäischen Staaten versuchen, das Atomabkommen noch zu retten. Der G7-Gipfel im französischen Biarritz hatte Hoffnungen auf eine leichte Entspannung im Atomkonflikt geweckt.
Ist der Atomdeal noch zu retten?
Derzeit laufen die letzten diplomatischen Bemühungen, um das Abkommen nach dem Ausstieg der USA noch zu retten.
«Noch kann die angekündigte nächste Phase unseres Teilausstiegs aus der Vereinbarung durch ein Einlenken der Europäer verhindert werden», sagte Aussenminister Mohammed Dschawad Sarif am Sonntag im iranischen Parlament. Sarif bezog sich auf die Möglichkeit europäischer Kredite für das unter scharfen US-Sanktionen leidende Land.
Sarif werde am Montag in Moskau mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow über Wege zur Rettung des Atomabkommens sprechen, teilte ein Sprecher in Teheran mit. Zugleich würden sein erster Stellvertreter, Abbas Araghchi, sowie Vertreter der iranischen Zentralbank in Paris über eine mögliche Kreditlinie für den Iran sprechen.
Kernpunkt der Verhandlungen soll nach Angaben aus Parlamentskreisen in Teheran eine Kreditlinie in Höhe von 15 Milliarden Dollar sein, die das EU-Trio (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien) dem Iran zur Verfügung stellen wolle, um das Land im Deal zu halten.
Iran droht mit dritter Phase des Teilausstiegs
Dazu sagte Sarif: «Falls es klappen sollte, umso besser, wenn aber nicht, werden wir am Donnerstag, wie geplant, die dritte Phase des Teilausstiegs (aus dem Atomabkommen) beginnen.» Was genau der Iran am Donnerstag tun werde, sagte Sarif nicht. (SDA)
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.
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