Wegen US-Sanktionen
Iran kündigt dritten Verstoss gegen Atomabkommen an

Der Iran hat eine Aussetzung weiterer Verpflichtungen aus dem internationalen Atomabkommen angekündigt. Dieser dritte Schritt werde angesichts der gegenwärtigen Situation ergriffen.
Publiziert: 03.08.2019 um 09:41 Uhr
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Aktualisiert: 06.08.2019 um 11:21 Uhr
Der iranische Aussenminister Mohammed Jawad Sarif ist selber von US-Sanktionen betroffen. (Archiv)

Wenn die anderen Unterzeichnerstaaten das Abkommen nicht vollständig umsetzten, dann werde der Iran es auf die gleiche Weise nur unvollständig umsetzen, sagte der iranische Aussenminister Mohammed Dschawad Sarif am Samstag der Nachrichtenagentur Icana zufolge. Details nannte er nicht.

Der Iran hat mehrfach erklärt, er werde seine Verpflichtungen schrittweise aussetzen und aus dem Abkommen von 2015 gegebenenfalls sogar ganz aussteigen, sollten die verbliebenen Unterzeichner die iranische Wirtschaft nicht wie versprochen vor US-Sanktionen schützen. Sollten diese Zusagen aber eingehalten werden, dann werde der Iran seine Verpflichtungen wieder erfüllen.

US-Präsident Donald Trump hatte vor mehr als einem Jahr das Atomabkommen einseitig aufgekündigt und wieder Wirtschaftssanktionen in Kraft gesetzt, die auch Firmen aus Drittländern treffen sollen, wenn sie Geschäfte mit dem Iran machen.

Ist Atomdeal noch zu retten?

Der Iran verlangt insbesondere von Grossbritannien, Frankreich und Deutschland, dass sie ihre Zusage einhalten und seine Öl- und Bankenbranche vor den Strafmassnahmen der USA schützen. Die drei EU-Staaten haben die Installierung der Tauschbörse Instex zugesichert, über die Zahlungen abgewickelt und Firmen vor US-Sanktionen geschützt werden sollen.

Neben den drei EU-Staaten wollen auch die Unterzeichner China und Russland das Atomabkommen erhalten. Dessen Ziel ist es, die Zeit, die der Iran für den Bau einer Atombombe bräuchte, von zwei bis drei Monaten auf ein Jahr auszudehnen.

Iran will Uran auf 20 Prozent anreichern

Wie angekündigt, hat der Iran bereits zwei Mal gegen das Abkommen verstossen und Uran in grösseren Mengen sowie auf einen höheren Grad angereichert als erlaubt. Als dritten Schritt hat das Land mit einem Wiederanfahren seiner Zentrifugen und einer Urananreicherung auf 20 Prozent gedroht. Waffentaugliches Uran muss bis auf 90 Prozent angereichert sein. Das Abkommen beschränkt den Anreicherungsgrad auf 3,67 Prozent.

(SDA)

Atomabkommen von 2015

Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:

  • Uran-Anreicherung
    Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
     
  • Uran-Vorräte
    Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
     
  • Anreicherungskapazitäten
    Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
     
  • Plutonium
    Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.

Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:

  • Uran-Anreicherung
    Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
     
  • Uran-Vorräte
    Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
     
  • Anreicherungskapazitäten
    Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
     
  • Plutonium
    Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
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Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.

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