Iran-Konflikt
Keine Einigung an Sondersitzung zum Atomabkommen

Im Konflikt zwischen den USA und dem Iran ist keine Entspannung in Sicht. Der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) kam am Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammen, um über die ungewisse Zukunft des Atomabkommens zu beraten.
Publiziert: 10.07.2019 um 16:43 Uhr
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Aktualisiert: 10.07.2019 um 17:31 Uhr
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Kazim Gharibabadi, Irans Botschafter bei der Internationalen Atomenergiebehörde, am Mittwoch bei der Sondersitzung in Wien.

Die USA warfen dem Iran bei der Sitzung vor, mit seinem Teilausstieg aus der Vereinbarung die internationale Gemeinschaft erpressen zu wollen. «Irans aktuelle Position in Atomfragen zielt klar auf eine Eskalation der Spannungen statt auf deren Entschärfung», sagte die US-Botschafterin Jackie Wolcott. Sie rief Teheran daher auf, den Teilausstieg rückgängig zu machen.

Gleichzeitig betonte Wolcott, dass die USA «zu Verhandlungen ohne Vorbedingungen» bereit seien. Sie bot dem Iran die Möglichkeit zu einer vollständigen Normalisierung des Verhältnisses an. «Wir sind weiterhin bereit und warten auf entsprechende diplomatische Bemühungen», sagte Wolcott. Der einzige Weg, um eine Entlastung von den Sanktionen zu erreichen, sei über Verhandlungen und nicht über eine «atomare Erpressung».

Iran rüttelt nicht am Atomdeal

Der Iran hatte Forderungen nach Änderungen am Atomabkommen zuvor erneut eine Absage erteilt. «Wir reden nur über das, was im Atomdeal steht ... kein Wort mehr, aber auch kein Wort weniger», sagte Aussenamtssprecher Abbas Mussawi nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Irna.

Kazim Gharibabadi, Irans Botschafter bei der Internationalen Atomenergiebehörde, sagte der Wochenzeitung «Die Zeit», dass sein Land nur unter gewissen Umständen zu Verhandlungen bereit sei. «Wir sprechen mit niemandem, der uns die Pistole auf die Brust setzt», sagte Gharibabadi und kritisierte vor allem die Sanktionen gegen den obersten iranischen Führer Ajatollah Ali Chamenei.

Obergrenze der Urananreicherung überschritten

Der Konflikt zwischen den USA und dem Iran hatte sich in den vergangenen Wochen verschärft. Bei der Sondersitzung der IAEA ging es um die jüngsten Erkenntnisse der Uno-Behörde bei der Kontrolle des iranischen Atomprogramms. Teheran hatte zuletzt höhere Uranvorräte als erlaubt. Auch die zulässige Obergrenze bei der Anreicherung des Urans war jüngst überschritten worden.

Damit droht mehr denn je das Scheitern der Vereinbarung von 2015, die die Islamische Republik am Bau einer Atombombe hindern sollte. Teheran hatte den drastischen Auflagen für sein Atomprogramm in der Hoffnung auf ein Ende der wirtschaftlichen Isolation zugestimmt. Dieser Teil der Vereinbarung ist nach dem Ausstieg der USA und neuen US-Sanktionen aber schwierig umzusetzen.

Iran will praktische Lösungen

Der iranische Aussenamtssprecher Mussawi betonte am Mittwoch, dass sein Land im Atomdeal bleiben wolle, wenn die für das Land vorteilhaften wirtschaftlichen Teile des Abkommens umgesetzt würden. «Für Diplomatie sind wir weiterhin offen, aber keine Lippenbekenntnisse zum Atomdeal, sondern konkrete und praktische Lösungen.»

USA wollen neues Atomabkommen

Die USA wollen die iranische Führung dagegen dazu bringen, ein neues Abkommen auszuhandeln. Aus Sicht der Trump-Regierung wird der Iran durch den derzeitigen Deal nicht dauerhaft am Bau einer Atombombe gehindert. Ausserdem soll das iranische Raketenprogramm in die Vereinbarung mit einbezogen werden. Die USA waren im Mai 2018 einseitig aus dem Abkommen ausgeschert und hatten scharfe Wirtschaftssanktionen gegen Teheran wieder in Kraft gesetzt. Der Iran bestreitet, Atomwaffen bauen zu wollen. (SDA)

Atomabkommen von 2015

Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:

  • Uran-Anreicherung
    Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
     
  • Uran-Vorräte
    Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
     
  • Anreicherungskapazitäten
    Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
     
  • Plutonium
    Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.

Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:

  • Uran-Anreicherung
    Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
     
  • Uran-Vorräte
    Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
     
  • Anreicherungskapazitäten
    Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
     
  • Plutonium
    Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
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