Apple, Google, Microsoft und Co.
EU will Auskunft von US-Techfirmen zu Massnahmen gegen Betrug

Die EU-Kommission verlangt von Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber, was sie gegen finanziellen Betrug auf ihren Plattformen tun. Die Behörde stellte ein für die Unternehmen verpflichtendes Auskunftsersuchen, wie ein Sprecher bestätigte.
Publiziert: 12:55 Uhr
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Aktualisiert: 13:26 Uhr
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Die EU Kommission um Präsidentin Ursula von der Leyen verlangt von US-Tech-Konzernen, dass sie über ihre Massnahmen gegen finanziellen Betrug auf ihren Plattformen Auskunft geben.
Foto: Keystone/dpa
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die EU-Kommission nimmt grosse US-amerikanische Tech-Konzerne und ihre Plattformen genauer unter die Lupe: So stellte die Behörde um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) ein für die Unternehmen verpflichtendes Auskunftsersuchen.

«Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der Nutzer in der gesamten EU», erklärte ein Behördensprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Grundlage für das Ersuchen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Alle vier Plattformen sollen nun erläutern, wie sie verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer etwa durch fälschliche Angebote finanzielle Schäden erleiden. Bei Apple und Google dürften dabei besonders die Vertriebsplattformen App Store beziehungsweise Google Play im Fokus stehen. Microsoft betreibt auf der Plattform Bing eine Verkaufsplattform. Neben den drei US-Riesen nimmt die EU-Kommission mit Booking.com auch eine Firma mit Sitz in den Niederlanden ins Visier.

Brüssel will Antworten wohl in einigen Wochen

Bis wann die Plattformen die geforderten Informationen liefern müssen, teilte die Kommission nicht mit. In der Regel gibt die EU-Kommission dafür aber einige Wochen Zeit.

Auf Grundlage der Antworten werde man die nächsten Schritte festlegen, hiess es. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellen oder sich weigern, die Fragen zu beantworten, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen. In einem nächsten Schritt könnte die Kommission ein Verfahren gegen die Unternehmen eröffnen. Dann will die Behörde auch mehr Details zu dem Vorgang mitteilen.


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