Der Zinssatz der Altersguthaben bleibt unverändert bei mindestens 1 Prozent. Das hat der Bundesrat beschlossen.
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Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist unter anderem die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
(SDA)