Altersvorsorge
Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben bleibt bei 1 Prozent

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden auch 2020 zu mindestens 1 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.
Publiziert: 06.11.2019 um 11:36 Uhr
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Der Zinssatz der Altersguthaben bleibt unverändert bei mindestens 1 Prozent. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Foto: GAETAN BALLY

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist unter anderem die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

(SDA)

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