Alkoholverkauf
SBB-Bahnhofläden mit neuer Regelung

BERN - In Läden und Kiosken in SBB-Bahnhöfen kann nach 22 Uhr bald kein Alkohol mehr gekauft werden.
Publiziert: 28.01.2008 um 14:43 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 09:52 Uhr
Die neue Regelung wird vom 1. April an umgesetzt. Die SBB erhofft sich damit sauberere Bahnhöfe. In Bahnof-Restaurants und -Bars gibts weiterhin Alkohol.


Mit der neuen Regelung will die SBB auch zum Jugendschutz beitragen, wie sie mitteilte. Namentlich Jugendliche in ganzen Gruppen beschafften sich spätabends in den bis Mitternacht offenen Bahnhofläden Alkohol in rauhen Mengen und konsumierten ihn.


Die Folgen dieses Alkoholkonsums seien für die Bahnkunden sowie die Angestellten der Läden sowie der SBB des öfteren unangenehm. Sensibilisierungskampagnen hätten die gewünschte Wirkung bisher nicht gezeigt, begründet die SBB die Neuerung.

Die neue Verkaufspraxis soll dazu beitragen, dass Bahnhöfe für Reisende auch am späten Abend ohne Hindernis und sicher zugänglich sind. Die SBB und ihre Geschäftspartner nehmen die mit der Einschränkung verbundenen Umsatzeinbussen in Kauf.

Den Entscheid, den Alkoholverkauf in den späten Abendstunden zu verbieten, fällte die SBB in Absprache mit ihren Geschäftspartnern. Bis Ende Mai wird die neue Regelung überall umgesetzt sein.

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