Affäre Maudet
Maudet scheitert mit Rückweisungsantrag von Staatsanwälten

Niederlage für Pierre Maudet: In Genf bleiben Generalstaatsanwalt Olivier Jornot sowie die Staatsanwälte Stéphane Grodecki und Yves Bertossa zuständig für das Strafverfahren gegen den Staatsrat. Die Strafkammer hat einen Rückweisungsantrag des Politikers abgelehnt.
Publiziert: 22.05.2019 um 14:40 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2019 um 14:42 Uhr
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Das Urteil wurde am Dienstag verkündet. Maudets Anwalt Grégoire Mangeat hat der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch eine Meldung der Zeitung «Le Temps» bestätigt. Maudet hatte vor vier Monaten einen Rückzug der Staatsanwälte gefordert, die das Verfahren gegen ihn wegen seiner umstrittenen Reise nach Abu Dhabi leiten.

Der FDP-Politiker hatte der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, der Kantonsregierung am 9. Januar Auszüge aus dem Protokoll einer Anhörung übermittelt zu haben. Darin gestand Maudet, sich in einer Weise verhalten zu haben, die mit seinem Amt unvereinbar sei. Nach Ansicht der Anwälte des Staatsrats könnte die Übermittlung von Dokumenten an die Kantonsregierung eine Amtsgeheimnisverletzung darstellen.

Für die Anwälte des Staatsrats gab es für diese Weiterleitung von Akten keine Rechtsgrundlage. Der Staatsrat sei keine Behörde, die für administrative Massnahmen ihrer Mitglieder zuständig sei. Sie sind der Ansicht, dass die Strafkammer die zentrale Frage der Zuständigkeit der Regierung nicht geprüft habe. Die Anwälte prüfen gemeinsam mit ihrem Mandanten, ob sie beim Bundesgericht Berufung einlegen werden.

(SDA)

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