1. An der Ampel den Motor laufen lassen
Streng genommen müsstest du an jeder roten Ampel den Motor ausschalten, denn unnötiges Laufenlassen des Motors in Wohngebieten ist verboten. Ebenso übrigens das zu schnelle Beschleunigen deines Autos oder das laute Zuschlagen von Autotüren.
2. Briefe öffnen, die an jemand anderen adressiert sind
Wenn ein Schreiben für den Nachbarn oder den längst weggezogenen Vormieter im eigenen Briefkasten landet, hat die Neugier schon oft über den Anstand gesiegt. Strafbar macht man sich damit dann, wenn der Brief als persönlich gekennzeichnet war.
3. Nachts Schuhe mit Absätzen tragen
Laut den kommunalen Polizei- und Gemeindeverordnungen ist das Tragen von High Heels während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr verboten. Dumm nur, wenn man dann erst vom Ausgang nach Hause kommt.
4. Büromaterial klauen
Ab und zu einen Stift oder ein paar Büroklammern aus dem Firmenschrank mitgehen lassen hat doch schon jeder. Gilt aber offiziell als Diebstahl.
5. Zigarette auf den Boden werfen
Die Littering-Gesetze in der Schweiz sind momentan noch von Kanton zu Kanton verschieden. Die meisten verlangen aber bereits jetzt zwischen 40 und 80 Franken für das achtlose Wegwerfen von Abfall. Darum aufpassen – auch wenn gerade wiedermal kein Kübel in der Nähe steht.
6. Bei der Steuererklärung schummeln
Ein paar Steuerabzüge zu viel eintragen oder einen Kontoauszug «vergessen» – gemäss einer Umfrage des Forschungsinstituts gfs Zürich von 2013 schummelt jeder vierte Schweizer bei seiner Steuererklärung.
7. Mit Flip Flops Auto fahren
Barfuss oder mit Flip Flops am Steuer sitzen kann teuer werden. Es ist war nicht grundsätzlich verboten, kann aber schnell problematisch werden, wenn etwas passiert. Der Lenker muss das Fahrzeug nämlich immer beherrschen können. Wenn das aufgrund fehlendem Schuhwerk nicht möglich war, kann eine Strafanzeige folgen.
8. Street Photography
Auf Instagram oder Facebook posten wir gerne mal ein schönes Foto einer Strassenszene; am liebsten, wenn die Menschen, die wir fotografieren, es gar nicht merken. Rechtlich gesehen darf aber ein Foto, auf dem eine einzelne Person klar erkennbar ist, nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden.
9. Am Sonntag Wäsche draussen aufhängen
Die wohl bünzligste Regel der Schweiz. Rasenmähen, Handwerksarbeiten und eigentlich sowieso fast alles ist sonntags übrigens auch verboten.