2013 erreichte mich die Meldung einer Bewohnerin des Alterszentrums Weihermatt in Urdorf ZH. Sie beklagte sich über zu hohe Betreuungstaxen. Meine eingeleiteten Untersuchungen bestätigten, dass den Bewohnern zu hohe Kosten für die Betreuung in Rechnung gestellt wurden. Trotz mehrfacher Interventionen meinerseits und der Klage der Bewohnerin andererseits wollte die Gemeinde Urdorf an ihrer Praxis festhalten. So blieb nur der Weg durch die Instanzen. Nach sechs langen Jahren hat nun der Bezirksrat entschieden, dass die Betreuungstaxen für 2016 und 2017 rückwirkend um 5 Franken pro Tag und Bewohner gesenkt werden müssen. Das heisst, jeder Bewohner hat für diese beiden Jahre einen Rückvergütungsanspruch von mehreren Tausend Franken. Das freut mich sehr!
Trotz aller Freude – diese Entscheidung ist «nur» ein neues «Pflästerli» in der Pflegefinanzierung. Das System krankt an Geburtsfehlern, die endlich behoben werden müssen – nämlich mangelnde Transparenz und das Fehlen einheitlicher und verbindlicher Definitionen, was eine Pflegeleistung ist und was eine Betreuungsleistung ist. Arbeitszeitanalysen wären zum Beispiel geeignete Instrumente, um die tatsächlichen Pflegekosten zu bestimmen.
Man muss sich auch fragen, inwiefern die heutige Pflegefinanzierung zukunftstauglich ist. Sie setzt sich zusammen aus den gesetzlich festgelegten Beiträgen der Krankenkassen und den gesetzlich beschränkten Beiträgen der Bewohner. Alle darüber hinausgehenden Pflegekosten muss der jeweilige Kanton regeln. Er legt für die sogenannten Pflegerestkosten kantonale Höchstgrenzen fest. Zwar ist es nachvollziehbar, dass nicht alle Kosten unbesehen finanziert werden können, doch muss man den Tatsachen ins Auge sehen: Die Pflegerestkosten sind in der Regel nicht die Folge schlechten Wirtschaftens, sondern sie entstehen durch nötige Pflege. Wenn sie mit dem bestehenden Modell nicht finanziert werden können, dann muss man die Finanzierungs-Praxis auf den Prüfstand stellen.
Sicher ist jedoch, dass die heute gängige «Lösung», Pflegefehlbeträge in Betreuungsaufwände umzumünzen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zu überbürden, inakzeptabel und missbräuchlich ist. In unserer Bundesverfassung steht:
«… die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen …» Höchste Zeit zu handeln, meine ich.