M. Prix – Stefan Meierhans – kämpft für Konsumenten
Gebühren, wo man steht und geht

Gebühren auf Bundesebene fallen in die Zuständigkeit des Preisüberwachers.
Publiziert: 25.02.2019 um 18:30 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Die öffentliche Hand ist nichts anderes als ein Monopol-Dienstleister. Man denke an Schulen, Eheschliessungen oder auch profane Dinge wie Autokennzeichen. Natürlich entstehen hier Kosten, die gedeckt werden müssen. Das geht auf zwei Arten – entweder über Steuern, dann zahlt die Allgemeinheit oder man lastet sie dem Verursacher an, über eine Gebühr. Wer nutzt, zahlt – das klingt plausibel. Aber Achtung: Oftmals ist nicht der Nutzer der alleinige Profiteur.

Nehmen wir das Handelsregister: Natürlich ist der Eintrag für Unternehmen wichtig, aber vor allem profitiert die Allgemeinheit. Denn er bietet Lieferanten und Kunden Informationen und eine gewisse Rechtssicherheit. Deshalb wäre es in solchen Situationen richtig, zumindest einen Teil der Kosten über Steuern zu finanzieren. Finanzierungen aus Steuermitteln sind jedoch unpopulär, weil eine Steuererhebung die Zustimmung des Volks braucht. Gebühren hingegen, kann die öffentliche Hand selbst beschliessen.

So leicht wird es nicht bleiben, denn CVP-Nationalrat Alois Gmür aus Schwyz hat im Parlament den Auftrag durchgebracht, dass ich zwingend bei Gebührenfestlegungen auf Bundesebene angehört werden muss. Das werde ich tun – genau hinschauen und nachrechnen.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?