Kommentar zum Rahmenvertrag
Die Schweiz darf nur versprechen, was sie auch halten kann

Bei den anstehenden Nachverhandlungen fürs Rahmenabkommen mit der EU muss die Schweizer Delegation mehr Gespür für das politisch Machbare beweisen.
Publiziert: 25.01.2020 um 23:55 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2020 um 09:33 Uhr
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Gieri Cavelty, Chefredaktor SonntagsBlick
Gieri Cavelty

Am Montag trafen die neue EU-Präsidentin Ursula von der Leyen und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ein erstes Mal zusammen. Zum Eklat ist es nicht gekommen. Immerhin.

Mehr Positives in Sachen Rahmenvertrag gibt es nicht zu vermelden. Denn bei der EU ist nach wie vor Johannes Hahn für das Dos­sier verantwortlich – obwohl der Österreicher seit Dezember gar nicht mehr als Kommissar für Nachbarschaftspolitik amtet. Hahn ist jetzt für den EU-Haushalt zuständig, das Schweiz-Dossier betreut er bloss so nebenbei.

Schon in seiner früheren Funktion bekundete Hahn keinerlei Interesse an der Schweiz und ihren Eigenheiten. Dieses Unverständnis wird künftig garantiert nicht kleiner.

Der vielleicht grösste Knackpunkt in den Verhandlungen ist die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie. Brüssel fordert, dass EU-Bürger praktisch ab dem ersten Tag in der Schweiz Anspruch auf Sozialhilfe haben. Innerhalb der Union macht dies selbstverständlich Sinn. Aber für einen Drittstaat?

Im Berner Aussendepartement hat man dem Thema lange keine Bedeutung beigemessen. Man sagte sich: Je nun, die Unionsbürgerschaft mag kommen, doch es gelten lange Übergangsfristen – warum sich also auf Vorrat aufregen? Mit dieser Haltung lässt sich eine Volksabstimmung zum Rahmenabkommen nicht gewinnen.

Wenn schon in Brüssel weiterhin Johannes Hahn am Drücker ist, sollte sich wenigstens auf der Schweizer Seite etwas bewegen. Die Crew aus Bern muss bei den anstehenden Nachverhandlungen mehr Gespür für das politisch Machbare beweisen. Das bedeutet: Sie darf der Gegenseite nur zugestehen, wofür sich hierzulande tatsächlich auch eine Mehrheit finden lässt.

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