M. Prix Stefan Meierhans kämpft für Konsumenten
Vorsicht beim Ticketkauf

Damit die gute Festival-Laune nicht bitterer Enttäuschung weicht, muss man beim Ticketkauf mehr als das eigentliche Outdoor-Vergnügen im Blick haben. Man sollte sich gut überlegen, wo man es kauft, rät der Preisüberwacher.
Publiziert: 15.07.2019 um 07:18 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Sie ahnen es: Im Zentrum des Geschehens dieser Kolumne steht der Schweizer Ticketwiederverkäufer Viagogo. Man sollte meinen, es wurde genug über diese Online-Plattform geschrieben, sodass wirklich nur noch jene dort kaufen, die sehenden Auges bereit sind, diesen Deal einzugehen.

Leider zeigen die bei mir eingehenden Meldungen, dass dem (noch immer) nicht so ist. Deshalb hier eine Zusammenfassung der Lage. Viagogo ist ein sogenannter Zweitmarkt-Anbieter. So nennt man Ticketplattformen, -börsen und Online-Marktplätze, auf der Fans, die zum Eventzeitpunkt verhindert sind, ihre Tickets wiederverkaufen können. Leider sind die Plattformen nicht selten auch ein Mekka für Schwarzhändler, und es gibt auch Fälle, wo die Plattform selbst als Verkäufer auftritt.

Es wird ja niemand zum Kauf gezwungen, wieso der Aufruhr? Weil sich für nicht wenige Viagogo-Kunden die anfängliche Freude in Ärger und Umtriebe verwandelt. Das bei mir eingehende Klagespektrum reicht denn auch von «ungültigen Tickets», «viel zu hohen Preisen» oder «zu hohen Gebühren» bis hin zu «Intransparenz» und «Garantien, die nicht eingehalten werden». Die Frage, ob Sie ähnliche Erfahrungen riskieren wollen, müssen Sie selbst beantworten.

Als Hardfact kann ich Folgendes beisteuern: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat 2017 eine Zivilklage beim Handelsgericht gegen das Unternehmen eingereicht. Es ist damit eins von acht Ländern (Stand 08/2018), die gegen Viagogo klagen. Das Seco fordert, dass die tatsächlich zu zahlenden Preise bzw. der Endpreis der Tickets auf der Website klar bekannt gegeben werden müssen. Die Mehrwertsteuer und andere Zuschläge (die nicht optional sind) wie etwa Service- und Liefergebühren müssen in dem Endpreis enthalten sein. Ausserdem soll Viagogo verpflichtet werden, klar anzugeben, dass es sich bei dem Unternehmen um eine Wiederverkaufsplattform handelt. Auch der künstliche Druck auf die Interessenten und gewisse irreführende Ausdrücke sollen verboten werden.

Da die Events nicht warten, bis ein Gericht entschieden hat, rate ich Ihnen Folgendes: Schauen Sie auf der Website der Veranstaltung, ob der Veranstalter selbst Tickets verkauft bzw. wer der offizielle Vorverkaufspartner ist. Und was tun, wenn die Tickets dort ausverkauft sind? Dann haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Wiederverkaufsplattformen. Bei der neuesten Plattform beispielsweise kann man Tickets nur zum Originalpreis kaufen und verkaufen. Es gibt auch Plattformen, die einen gewissen Käuferschutz bieten. Die AGB bzw. Service-Bedingungen inklusive Gebührenordnung vor dem Kauf zu lesen, lohnt sich immer. Und vergessen Sie nicht: Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Nutzer – lesen Sie die Plattform-Bewertungen ebenfalls, bevor Sie auf «kaufen» klicken.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?