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M. Prix – Stefan Meierhans – kämpft für Konsumenten
Pistenfreuden mit Preisdynamik

Kinderkrankheiten verortete der Preisüberwacher bei den dynamischen Preissystemen einiger Skigebiete zu Saisonbeginn. Seine diesbezügliche Anfrage beim Seco ist nun beantwortet.
Publiziert: 08.04.2019 um 07:22 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2019 um 16:33 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Keine Frage, dynamische Preissysteme sind eine Neuerung, die das Potenzial haben, ein Gewinn für alle – nämlich Schneesportfreunde und Bergbahnen – zu sein. Aber wie so oft im Leben ist ein Anfang ohne Stolpersteine selten. Und so gehen bei mir immer wieder Klagen frustrierter Kunden ein, die sich benachteiligt fühlten. Leicht ist es nicht, denn die Preissysteme funktionieren je nach Gebiet verschieden. Zum Beispiel können schlechtes Wetter und die entsprechende Bahnenauslastung mit einem saftigen Nachlass verknüpft sein, oder der Buchungszeitpunkt oder alles zusammen. Und ja, das ist erlaubt! Es steht auch nirgends geschrieben, dass die Bergbahnen das Wetterrisiko tragen müssen. Daran werden wir uns gewöhnen müssen.

Nicht gewöhnen müssen wir uns an preisliche Intransparenz. Das Seco hat nämlich zwischenzeitlich klargestellt, was in dieser Hinsicht geht und was nicht. «Ab»-Preise: Sie sind grundsätzlich erlaubt, aber es muss erkenntlich sein, dass es sich um einen Minimalpreis handelt. Ausserdem muss klar sein, auf welches Angebot es sich bezieht. Weiter gilt: Das konkrete Angebot muss umschrieben werden, insbesondere wo, wann und wie das Angebot erhältlich ist (z.B. vom 1.1.2019 bis 3.1.2019 im Onlineshop).

Auch oft beanstandet: Vergleichspreise z.B. Sie erhalten 30 Prozent Rabatt. Hier lautet die Regel: Ein Vergleich mit einem eigenen, früheren Preis ist nur möglich, wenn der höhere Vergleichspreis unmittelbar vorher tatsächlich angewendet worden ist.

«Bis-zu-Rabatte» dürfen nur dann genutzt werden, wenn alle entsprechenden Angebote mit Preis und Spezifizierung aufgeführt werden. Aussagen wie «Bis zu 30% Rabatt, wenn Sie Ihr Ticket mehr als 30 Tage im Voraus kaufen» sind nicht zulässig.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Seco. Jetzt sind also die Regeln präzisiert, und ich erwarte, dass es – wo nötig – Anpassungen geben wird. Für uns Kunden würde ich mir darüber hinaus wünschen, dass wir auf einfache Art (z.B. über Vergleichsportale) die Möglichkeit hätten, die Preise und Konditionen von Wintersportgebieten zu vergleichen. Denn das fördert den Wettbewerb und damit gute Preise.

PS: Meine jüngere Tochter fährt am liebsten bei Nebel Ski … Na also!

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