Im Bankenumfeld ist viel Dynamik. Viele Dienstleistungen, die gestern noch gratis waren, kosten heute. Natürlich freut das niemanden, doch muss man auch ein gewisses Verständnis aufbringen: In Zeiten von Negativzinsen ist es für die Banken deutlich schwieriger geworden, Geld zu verdienen. So muss man es beinahe eine gute Nachricht nennen, dass sie die Negativzinsen bislang nicht an die Privatkunden weiterreichen.
Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass sogenannte «Gebühren» aller Art wie Pilze aus dem Boden schiessen oder bereits bestehende erhöht werden. Wenn diese Gebühren ein angemessenes Entgelt für eine erbrachte Dienstleistung darstellen, dann lösen sie zwar immer noch keinen Jubel aus, können aber durchaus gerechtfertigt sein.
Leider gibt es auch Gebühren, bei denen es schwierig ist, plausible Gründe zu erkennen: Warum soll ich zum Beispiel zahlen, wenn ich mein Konto schliesse? Wenn ich meine Mietwohnung kündige, muss ich ja auch keine Kündigungsgebühr zahlen. Genau das Gleiche bei den Hypotheken: Wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit endet, verlangen viele Banken drei- oder manchmal sogar vierstellige Beträge – die sogenannte Hypothekensaldierungsgebühr. Der Vertrag wurde erfüllt – was also rechtfertigt diese Gebühr?
Richtig teuer kann es werden, wenn Sie beispielsweise Ihre Wertpapiere zügeln wollen. In Zeiten, in denen Transfers voll elektronisch ablaufen und noch nicht einmal eine Briefmarke gebraucht wird, kann ich die Stimmen verstehen, die mutmassen, dass diese Gebührenhöhen wohl vor allem der Wechselverhinderung dienen sollen.
Nicht nur die Gebühren an sich, sondern auch die Methoden, mit denen sie eingeführt werden, sind manches Mal fragwürdig. So hat gerade neulich eine Grossbank ihren Kunden mitgeteilt, dass ein bisher kostenfrei zugestellter Steuerauszug für das Wertpapierdepot nun (nicht zu knapp) kosten wird. Ohne Gegenbericht mit kurzer Frist erhalten die Kunden den Steuerauszug nun zusammen mit einer Rechnung. Nicht explizit erwähnt wird, dass dieser «Steuerauszug» gar nicht zwingend für die Steuererklärung benötigt wird – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Offensichtlich ist: Wir Kunden sind in einer schwierigen Position. Wer liest schon alles Kleingedruckte, oder wer kann sich wehren, wenn AGB-Änderungen ins Haus flattern? Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat sich der Sache vor einiger Zeit angenommen.
Eine gute Adresse für individuelle Probleme von Bankkunden ist der Schweizerische Bankenombudsmann. Er ist eine neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle, welche sich mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz befasst. Auf seiner Website ist unter anderem eine gut dokumentierte Fallsammlung veröffentlicht.
Ich bleibe dran und werde Sie über Fortschritte auf diesem Gebiet informieren.