2018 hatte ich bei den Strassenverkehrsamtsgebühren einmal mehr festgestellt, dass reichlich Handlungsbedarf vorhanden ist.
Den betroffenen Kantonen habe ich eine Empfehlung für Gebührensenkungen geschickt. Post von mir erhielten die Kantone Genf, Graubünden, Basel-Landschaft, Wallis, St. Gallen und das Tessin. Erfreulicherweise haben Genf und Basel-Landschaft, zwei der teuersten Kantone, inzwischen ihre Gebühren gesenkt. Das Wallis hat ebenfalls eine Senkung für 2022 in Aussicht gestellt. Das hat mich sehr gefreut.
Warum war das Ganze nötig? Gemäss der Auswertung der Eidgenössischen Finanzverwaltung gab es zum Teil recht gravierende Kostenüberdeckungen in einzelnen Kantonen. Von ein paar Rappen reden wir hier nicht: Ein Neuwagenfahrer zahlt gemäss meiner Modellrechnung während seiner Autofahrkarriere Gebühren von durchschnittlich rund 1500 Franken. Noch mehr muss ein Gebrauchtwagenfahrer hinlegen, nämlich mehr als 2000 Franken. Ein Leasingwagenfahrer zahlt immer noch gut 1000 Franken. Legt man die 60 Fahrjahre zugrunde, sind die Gesamtausgaben für die Gebühren – je nach Modell – im teuersten Kanton (Genf) bis zu 1000 Franken höher als im günstigsten (Freiburg oder Luzern).
Verfügt ein Kanton über hohe Gebühren und nimmt er gleichzeitig mehr ein, als das Strassenverkehrsamt an Kosten verursacht, so heisst es: Gebühren senken.
Das gilt besonders in Zeiten der Pandemie, die nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch die Wirtschaft bedroht. Um die Folgen für die privaten Haushalte und die Wirtschaft – also letztlich die Wohlfahrt der Menschen der Gesellschaft – möglichst gering zu halten, sollte es auch selbstverständlich sein, dass die öffentliche Hand ihre Gebührenforderungen auf ein Minimum, sprich auf die Kostendeckung, beschränkt. Kantone mit einer klaren Kostenüberdeckung sollten spätestens jetzt nachziehen.