Ob man ein Konto eröffnet, ein Vorsorgekonto auswählt, eine Hypothek abschliesst – wir informieren uns und vergleichen. Kontoführungsgebühren, Hypothekzinsen, Guthabenverzinsung – das alles haben wir im Blick, und diese wesentlichen Fakten bilden in aller Regel die Basis unserer Entscheidung. Einmal entschieden, wird der Vertrag unterzeichnet. Dazu erhält man ein meist mehrseitiges Dokument mit dem Kleingedruckten. Wortwörtlich gelesen haben das im Vorfeld wohl die wenigsten, denn die wichtigen Parameter sind bekannt. Leider reicht in einigen Fällen auch schlicht die Fantasie der Kunden nicht für alle zum Vertrag gehörenden Gebühren. Beispiele dafür gibt es leider viele. Schon fast gewöhnt sind wir an Kontoschliessungsgebühren. Man kündigt fristgerecht und regulär und wird trotzdem zur Kasse gebeten. Wieso eigentlich? Wenn man dem Telekomanbieter kündigt, ist das kostenlos, kündigt man das Zeitungsabo – kostenlos, Versicherungskündigungen auch kostenlos. Nicht einmal für die Kündigung der Wohnung zahlt man etwas. Wieso soll man bei einer Kontoschliessung zahlen?
Ein anderes Beispiel betrifft die Hypotheken. Viele Hypotheken-Kunden müssen zum regulären(!) Vertragsende eine Hypothekensaldierungsgebühr in meist dreistelliger und manchmal sogar vierstelliger Höhe zahlen. Auf die Idee, dass es so eine Gebühr überhaupt geben könnte, muss man erst einmal kommen!
Richtig teuer kann es werden, wenn man Wertpapiere zügeln will. Der Transfer läuft heute voll elektronisch, noch nicht mal eine Briefmarke ist nötig, und doch muss man oft astronomisch hohe Summen dafür zahlen.
Was rechtfertigt diese Gebühren? Ich habe bisher nichts Nachvollziehbares dazu gehört.
Wer sich nun darüber beschwert, dem werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen unter die Nase gehalten. Dass die sich seit Vertragsschluss im Zweifelsfall mehrmals geändert haben, selbstverständlich ohne dass man eine realistische Chance auf Ablehnung hatte, ist nur eine Randnotiz. Jedenfalls liest man es da schwarz auf weiss, macht die Faust im Sack und – was bleibt schon anderes übrig – zahlt.
Dabei muss man sich fragen, ob die Gebühren zum Beispiel für die Kontoauflösung und den Wertschriftentransfer vor der seit 1. Juli 2012 verschärften offenen Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb standhalten würden: Darf für die Erfüllung einer ohnehin geschuldeten Leistung − der Kunde bzw. die Kundin hat ein jederzeitiges gesetzliches Kündigungs- bzw. Rückforderungsrecht – überhaupt ein Entgelt verlangt werden? Oder entsteht dadurch nicht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten «ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen vertraglichen Leistungen und Pflichten»? Diese Fragen wurden bisher nicht abschliessend gerichtlich geklärt.
Ich möchte diesem Thema mehr Nachdruck verleihen. Sie können mich dabei unterstützen, indem Sie mir Ihre Erfahrungen berichten. Eine direkte Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank kann ich Ihnen zwar nicht bieten, aber ich werde dafür sorgen, dass Ihre Meldung in eine Beschwerdedatenbank aufgenommen wird. Viele Betroffene und grosse Betroffenheit erhöhen den Druck auf die Branche. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.