Wenn der Wettbewerb nicht wirksam ist, will der Gesetzgeber, dass der Preisüberwacher missbräuchliche Preise marktmächtiger Unternehmen verhindert oder beseitigt. In aller Regel ist das ein relativ geräuschloser Prozess, an dessen Ende in den meisten Fällen eine einvernehmliche Lösung steht, die entweder missbräuchliche Preise korrigiert oder geplante, überdimensionierte Preiserhöhungen auf ein gerechtfertigtes Mass zurückstutzt.
Leider gibt es auch Ausnahmen. Eine davon ist die Hotelbuchungsplattform Booking.com. Unsere Analysen haben ergeben, dass das Unternehmen dem Preisüberwachungsgesetz untersteht und dass die für Schweizer Hotels verwendeten Kommissionssätze missbräuchlich hoch sind.
Deshalb hatte ich mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, den Preismissbrauch einvernehmlich zu beseitigen. Trotz intensiver Verhandlungen ist das leider nicht gelungen. Um den gesetzlichen Auftrag dennoch zu erfüllen, mussten wir einen Schritt weiter gehen und zum Instrument der Preisverfügung greifen. Ich habe also vor wenigen Tagen verfügt, dass Booking.com seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels im Durchschnitt um knapp ein Viertel senken muss. Die konkrete Umsetzung bleibt dabei dem Unternehmen überlassen.
Die Senkung hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen und ist, wie gesetzlich vorgesehen, befristet – in diesem Fall auf drei Jahre.
Was heisst das nun für die Schweizer Hotels? Änderungen gibt es für sie erst mit Eintritt der Rechtskraft. Booking.com hat bereits angekündigt, sich gegen meinen Entscheid wehren zu wollen. Das ist ihr gutes Recht, rückt jedoch die Rechtskraft des Entscheids noch in relativ weite Ferne. Die ausführliche rechtliche Prüfung ist eine Stärke unserer Demokratie und somit sehr wichtig. Aus Sicht der Betroffenen verzögert sich die Bereinigung der Situation jedoch erheblich. Das ist auch der Grund, warum ich einvernehmliche Lösungen favorisiere. Sie können nämlich ohne grosse Formalitäten vergleichsweise schnell geschlossen werden. Die Betroffenen können manchmal schon mit Datum der Unterschrift oder wenige Wochen später profitieren.
Doch zum Tango gehören zwei. In diesem Fall konnte keine gemeinsame Basis gefunden werden – zu weit lagen die Standpunkte auseinander.
Auch international bekommt es Booking.com mit Justitia zu tun. So wurde bereits angekündigt, dass eine Sammelklage in den Niederlanden eingereicht wird. Gemäss Hotelleriesuisse können sich auch Schweizer Hotels dieser Klage anschliessen. Es wird also in nächster Zeit nicht nur dem Bundesverwaltungsgericht obliegen, ein Urteil zu Booking.com zu fällen.
Meine Ziele, faire Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Hotels in einem weltweit hart umkämpften Markt zu unterstützen und gleichzeitig die finanzielle Entlastung der Booking-Kundschaft zu ermöglichen, bleiben bestehen. Der Entscheid darüber wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen.