Stellen Sie sich vor, Sie brauchen ein teures Spezialmedikament. In der Schweiz verkauft es der Hersteller zu horrenden Preisen. Im Ausland hingegen ist es – notabene vom selben Hersteller – einiges günstiger zu haben. Um die Krankenkassenprämien zu schonen, will nun ein hiesiger Grossist im Ausland kaufen, schafft das aber nicht, weil der Hersteller sich querstellt.
Genau das ist Galexis passiert. Der Schweizer Pharmagrossist wollte ärztlich verschriebene Spezialnahrung, etwa für Menschen, die künstlich ernährt werden müssen, günstiger einkaufen. Nicht irgendwo, sondern bei einer ausländischen Tochterfirma des Originalherstellers der Nahrung. Das hätte die Produkte günstiger gemacht – nicht nur für Apotheken, sondern auch für die Krankenkassen und das wäre – wie wir alle wissen – mehr als wünschenswert. Doch dieser sehr lobenswerte Plan scheiterte in der Umsetzung am Hersteller.
Galexis nutzte daraufhin einen noch jungen Gesetzesartikel und reichte als erstes Unternehmen der Schweiz eine Anzeige wegen Missbrauchs relativer Marktmacht ein. Das neue Instrument wurde 2022 im Kartellrecht eingeführt, damit Schweizer Unternehmen nicht länger das Nachsehen haben, wenn mächtige Konzerne ihnen den Zugang zu fairen Preisen versperren.
Die WEKO hat die Abhängigkeit von Galexis allerdings als nicht gross genug eingeschätzt, und für Galexis hiess es am Schluss: ausser Spesen nichts gewesen. Das zeigt, dass die Umsetzung der regulatorischen Praxis noch verfeinert werden kann. Ich habe dazu in meinem letzten Newsletter einige Vorschläge gemacht. Nachzulesen auf meiner Homepage.
Mein Fazit ist: Das neue Instrument wirkt, aber es ist noch nicht am Ziel. Es braucht Klarheit, Praxis und Unternehmen, die bereit sind, gegen Missstände vorzugehen. Mein Respekt und Dank gehen deshalb an all jene, die sich aktiv dafür einsetzen. Denn auch hier gilt meine Devise: «Nöd lugg laa gwünnt.»