Kolumne von Stefan Meierhans
Bürger sind den Behörden nicht hilflos ausgeliefert

«Die Gemeinde befiehlt und wir müssen zahlen.» Diesen Satz höre ich ab und zu, aber er stimmt nicht immer. Oft gibt es Schutzmechanismen, man muss sie nur kennen.
Publiziert: 15:46 Uhr
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Viele Menschen fühlen sich den Entscheidungen der Behörden ausgeliefert. Etwa, wenn Gemeinden Preiserhöhungen planen.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Preisüberwacher prüft Wasserpreiserhöhungen und stellt Änderungsanträge bei Bedarf
  • Bürger können Entscheidungen anfechten, wenn Gemeinden Anträge des Preisüberwachers ignorieren
  • In Aadorf wurde Referendum gegen geplante Wasserpreiserhöhung ergriffen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Wie diese funktionieren, wurde gerade in Aadorf im Kanton Thurgau getestet. Die Gemeinde hatte eine sehr deutliche Erhöhung ihrer Wasserpreise geplant. Wie vom Gesetz vorgesehen, legten sie mir ihre Pläne vor. Mein Team hat die Situation geprüft und kam zum Schluss, dass in einem ersten Schritt eine geringere Gebührenerhöhung ausreichen würde. Wir beantragten demgemäss, den Umfang der Gebührenerhöhung zu senken und darüber hinaus das Gebührenmodell anzupassen.

Doch der Gemeinderat entschied, an seinen Plänen festzuhalten und wollte die neuen Gebühren auf nächstes Jahr in Kraft setzen. Ist das nun das Ende der Geschichte? Nein, denn die Gemeinde hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Mit Verweis auf den Antrag des Preisüberwachers, ergriffen engagierte Bürger das Referendum.

Die Preiserhöhungspläne liegen somit auf Eis und der Gemeinderat muss sich der Gemeindeversammlung stellen. Ich bin sicher, dass schlussendlich eine Lösung gefunden wird, die für alle tragbar ist. Fest steht, dass mir auch diese wieder zugestellt werden muss.

Warum ich Ihnen das erzähle? Weil mir immer wieder Menschen schreiben, die sich den Behörden hilflos ausgeliefert fühlen. Aber oftmals trügt das Gefühl, sie kennen «nur» ihre gesetzlichen Möglichkeiten nicht.

Deshalb ist es mir wichtig, dass Sie folgendes wissen: Bevor Ihre Gemeinde zum Beispiel die Wasserpreise erhöht, muss sie mit diesen Plänen zum Preisüberwacher. Sind die Anpassungen in Ordnung und gibt es auch sonst keine Beanstandungen am System, dann gibt es von uns ein «Daumen hoch» – wir verschicken unsere Zustimmung. Haben wir Einwände, dann teilen wir das ebenfalls mit und stellen Änderungsanträge.

In der Regel berücksichtigen die Gemeinden unsere Anträge – mittlerweile holen sogar manche Gemeinden unsere Einschätzung ab, noch bevor sie überhaupt eigene Pläne machen. Aber, wenn das alles nicht passiert oder, wenn die Gemeinde trotz Änderungsanträgen des Preisüberwachers gemäss ihrem Plan entscheidet, dann ist es an den Einwohnerinnen und Einwohnern zu entscheiden, wie sie damit umgehen wollen. Gesetzlich hätten Sie die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten. Wie Sie vorgehen müssen, wird in der Regel bei der Publikation der Tarife bekanntgegeben.

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