Gopfried Stutz!
Von maximalen und nicht maximalen Teil- und Vollrenten

Viele meinen, im Alter erhalte eine grosse Mehrheit die maximale AHV-Rente von 2350 Franken. Bei Männern, deren Frau noch nicht rentenberechtigt ist, kommen nur 28 Prozent aufs erforderliche Durchschnittseinkommen. Bei Frauen lediglich 13 Prozent.
Publiziert: 27.02.2017 um 13:09 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:13 Uhr
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Claude ChatelainKolumnist und Wirtschafts-Publizist

Am Dienstag berät der Nationalrat die Altersreform 2020. Geht es nach dem Ständerat, sollen Neurentner künftig 70 Franken mehr AHV erhalten. Das gilt aber nur bei maximalen und nicht maximalen Vollrenten. Bei maximalen und nicht maximalen Teilrenten wird entsprechend gekürzt.

Vollrenten

Sie verstehen nur Bahnhof? Ich kläre auf: Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss einer maximalen Vollrente von derzeit 2350 Franken pro Monat zu kommen:
1. Man darf seit dem 21. Altersjahr keine Beitragslücken aufweisen.
2. Man muss in 44 Beitragsjahren ein bestimmtes minimales Durchschnittseinkommen erzielt haben. Derzeit beträgt es 84'600 Franken.
Wer keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf eine Vollrente. Wer aber trotz lückenloser Beitragszahlungen nicht auf das geforderte Durchschnittseinkommen von 84'600 Franken kommt, erhält eine nicht maximale Vollrente.

Teilrenten

Nun gibt es auch Teilrenten. Mit solchen muss man sich begnügen, wenn man während eines oder mehrerer Jahre keine Beiträge bezahlte. Das gilt auch für Grossverdiener, die ein Mehrfaches der durchschnittlichen 84'600 Franken verdienten. Sie erhalten demnach eine maximale Teilrente. Ein fehlendes Beitragsjahr führt meist zu einer Rentenkürzung von 1/44.

Heute beträgt die maximale Vollrente 2350 Franken im Monat. Bei den politischen Debatten über die AHV könnte man meinen, die grosse Mehrheit komme aufs Maximum. Womöglich deshalb, weil vorab die Elite über die AHV debattiert. In Tat und Wahrheit vermag nur eine Minderheit ein Durchschnittseinkommen von 84'600 Franken aufzuweisen: 28 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen.

Die Rede ist hier nur von Personen, deren Ehegatten noch keine Rente beziehen. Sobald beide rentenberechtigt sind, kommen sie unter Umständen trotz eines tieferen Durchschnittseinkommens aufs Maximum. Dieses beläuft sich derzeit für zwei Renten auf 3525 Franken. Denn bei Ehepaaren dürfen die beiden Renten nicht höher sein als 150 Prozent der maximalen Rente von 2350 Franken sein.

Achtung: Durchschnittseinkommen heisst nicht durchschnittliches Erwerbseinkommen. 

Ein Kollege zeigte mir kürzlich den Kontoauszug, den er von seiner Ausgleichskasse erhalten hat. Trotz eines fürstlichen Jahreslohns von deutlich über 100'000 Franken wird er nicht aufs Maximum kommen. Sein Durchschnittseinkommen liegt unter 84'600 Franken. Klar: In jüngeren Jahren hatte er weniger verdient. Doch der Grund, weshalb er nicht aufs genannte Einkommen kommt, ist eben auf dieses Splitting zurückzuführen. Er war 20 Jahre verheiratet. In dieser Zeit hat seine damalige Frau zeitweise nichts oder nur wenig beigesteuert.

Sie finden das kompliziert? Mein Gott, wem sagen Sie das! Wie immer die Altersvorsorge 2020 aussehen wird – die Sozialversicherungen der ersten und zweiten Säule werden nochmals komplizierter. Juristen und andere Berater reiben sich bereits die Hände. Ihnen wird die Arbeit nicht ausgehen. Und mir auch nicht.

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