Die Kolumne
Wem die Freiheit gehört

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Frank A. MeyerPublizist

Karin Keller-Sutter, bekannt auch unter dem Kürzel KKS, befürchtet, dass Parlamentarier unter Druck geraten. Die UBS könnte «die Zuwendungen an ihre Partei reduzieren», wenn sie den Wünschen der Grossbank nicht Folge leisten.

Diese Befürchtung ist fürchterlich, offenbart sie doch, wie gewichtig – mit welcher Macht – sich Finanzmanager in die Arbeit der Politiker einmischen können. Im vorliegenden Fall formuliert die Bundesrätin dieses Dilemma der Lobby-Demokratie folgendermassen: «Am Ende des Tages geht es darum, welche Interessen sich durchsetzen: jene der Steuerzahler oder jene der UBS.»

Könnte es sein, dass die Interessen der Steuerzahler schwerer wiegen als die der UBS?

Die Interessen der Steuerzahler sind die Interessen der Bürger. Und es sind die Bürger, die den Staat bilden – den kapitalistischen Staat.

Den Freiheitsstaat.

Freiheit, Staat und Kapitalismus gehören zusammen, denn die Verfügung über das Eigentum zählt zur Essenz der persönlichen Freiheit: Mit dem, was der Bürger besitzt, kann er tun und lassen, was er will. Genau wie er sagen kann, was er will, wie er kritisieren kann, was er will, wie er sich bewegen kann, wie er will, wie er wählen kann, wen er will.

Das frei verfügbare Eigentum ist – wie all die anderen Freiheiten – in einer Demokratie unverzichtbar. Und weil man Freiheit nicht teilen kann, ohne dass sie damit abgeschafft ist, kann die freie Gesellschaft auf das freie Wirtschaften nicht verzichten.

Freies Wirtschaften ist Kapitalismus – ein leider verpönter Begriff.

Hat die UBS also recht, wenn sie auf uneingeschränktem Wirtschaften besteht? Wäre sie völlig allein in der Freiheitswelt, hätte sie dieses Recht sehr wohl. Aber sie steckt inmitten einer Welt widersprüchlicher Interessen – sich frei entfaltender Interessen. Was ein Paradoxon sein kann, denn wer seine Interessen in der Gemeinschaft entfaltet, erfährt die Grenzen dieser Freiheit – durch die Interessen jenes anderen, dessen Grenzen sich ebenfalls und wiederum durch einen andern ergeben. Oder eben durch eine Vielzahl von anderen, zum Beispiel die Steuerzahler – wie es jetzt gerade die UBS erleben muss, die sich in Szene setzt, als wäre sie allein auf der Welt.

Weil es aber nicht so ist, müssen der UBS Grenzen gesetzt werden: durch die Politik – durch die Bürgerschaft, durch den Bürger.

Im demokratischen Rechtsstaat gibt es keine Freiheit ohne Grenzen. Man kann es auch so sagen: Der demokratische Rechtsstaat hegt Freiheit ein, wenn sie das gesellschaftliche Ganze zu beschädigen droht.

Gelebte Freiheit hegt Macht ganz grundsätzlich ein, sobald sie zu überborden droht.

Denn der Kapitalismus ist eine Freiheitsphilosophie, die auf Besitz beruht. Und auf dem freien Wirtschaften mit Geld, beispielsweise den Guthaben der UBS, die wiederum anderen gehören. Genau genommen, geht es in der Kontroverse um die Eigenkapitalvorschriften eben gerade darum: um das Einhegen einer global operierenden Grossbank – im Interesse der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Kapitalismusnation par excellence, die ob ihrer staatspolitischen Bürger-Vernunft weltweit bewundert wird.

Was soll da die befürchtete Zwängerei durch Streichung von Geldern, die man Parteien zu gewähren beliebt – was gemeinhin als Lobbyismus bekannt ist? Was sollen da die sehr realen Drohungen mit einem Wegzug aus dem gelobten Land des kapitalistischen Masshaltens?

Masslosigkeit ist dem Kapitalismus abträglich, weil freiheitsfeindlich. Die UBS ist Teil der Schweizer Freiheit – ein wertvoller Teil, nicht nur des Geldes wegen. Die Schweiz möchte stolz sein auf ihre weltgrosse Bank. Freilich möchte sie ihrer Bank auch sicher sein. Deshalb legt sie ihr Zügel an. So wenig wie möglich. So viel wie nötig.

Zum Schutz des Kapitalismus vor sich selbst.

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