Das meint SonntagsBLICK zum Bundesgerichtsentscheid gegen die UBS
Staatlicher Bankraub

Das Bundesgericht zwingt die UBS zur Herausgabe von Zehntausenden von Kundendaten. Und ermöglicht damit den französischen Behörden einen staatlichen Raubzug, der den Schweizer Finanzplatz erschüttert.
Publiziert: 28.07.2019 um 00:31 Uhr
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Danny Schlumpf, Wirtschaftsdedaktor.
Foto: Thomas Meier
Danny Schlumpf

Frankreichs Steuerbehörden erhielten aus Deutschland ein Set von 40'000 UBS-internen Systemnummern. Hinter den Codes verstecken sich Namen und Kontostände von Steuerpflichtigen der Grande Nation. Und die möchten die Behörden in Erfahrung bringen.

Umso mehr, da in Frankreich gerade ein Prozess wegen Geldwäscherei gegen die Schweizer Grossbank läuft. In diesem Verfahren wären solche Daten unter Umständen sehr nützlich.

Also wandten sich die Franzosen an die Eidgenössische Steuerverwaltung und verlangten die Kunden­datensätze. Begründung: Es könnte sein, dass einige der Kontoinhaber Steuern hinterziehen. Wer weiss?!

Die Schweizer zeigten volles Verständnis für die Kollegen aus Paris. Sie klopften bei der UBS an und verlangten die Herausgabe von Klar­namen, Geburtsdaten und Beträgen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte diese Forderung zwar ab. Doch das Bundesgericht kommt nun zum Schluss: Die Daten stehen den Franzosen zu.

Im Februar hat das französische Gericht im Prozess gegen die UBS erstinstanzlich festgehalten: Die Strafverfolgungsbehörden dürfen auf Daten zugreifen, die mittels Amtshilfe gewonnen wurden. Das Bundesgericht wiederum pocht in seinem am Freitag gefällten Urteil auf das Spezialitätenprinzip, das genau dies verbietet.

Heisst das, dass die Franzosen nun auf die Verwendung der Kundendaten im Geldwäscherei-Ver­fahren verzichten müssen? In Paris wird man die Mahnung mit einem Schmunzeln zur Kenntnis nehmen. On verra!

Mit seinem Urteil öffnet das Bundesgericht die Schleusen für die Datenfischerei nach ganzen Gruppen von Kontoinhabern bei Schweizer Banken – auf den blossen Verdacht hin, dass es sich bei einzelnen um Steuersünder handeln könnte.

Natürlich sind die guten alten Zeiten des Schweizer Bankgeheimnisses vorbei. Das Urteil des Bundes gerichts gegen die UBS allerdings kommt einer Totalentblössung des Schweizer Finanzplatzes gleich.

Die SVP hatte sich bis zuletzt mit beiden Händen an das Bankgeheimnis geklammert. Umso erstaunlicher, dass nun ausgerechnet zwei Exponenten aus ihren Reihen dafür sorgen, dass eine Schweizer Bank zur Herausgabe von Zehntausenden von Kundendatensätzen gezwungen wird. Oberster Steuerchef der Schweiz ist SVP-Bundesrat Ueli Maurer. Und einer der drei Bundesrichter, die der Datenlieferung zu­gestimmt haben, ist SVP-Mitglied Yves Donzallaz.

Für den Schweizer Finanzplatz verheisst diese Entwicklung nichts Gutes. Es ist die Geschichte eines staatlichen Raubzugs.

Mit freundlicher Unterstützung der Schweizer Steuer verwaltung und der Schweizer Justiz.

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