Der Rüffel kommt von höchstrichterlicher Stelle: Die Kantone greifen den prämiengeplagten Familien nicht genug unter die Arme. Es sei gesetzeswidrig, so das Bundesgericht, wenn nur Personen mit tiefem Einkommen von den Verbilligungen profitieren, nicht aber der untere Mittelstand.
Die Lausanner Richter greifen damit eines der grössten Problemfelder der Schweiz auf – die ständig steigende Prämienlast. Und machen gleichzeitig der SP ein willkommenes Wahlkampfgeschenk: Denn die Genossen wollen mit einer Prämienstopp-Initiative die Wahlen im Herbst gewinnen. In vier Wochen wollen sie mit der Unterschriftensammlung beginnen.
Nun also mit Rückenwind aus Lausanne. Für die mehrheitlich bürgerlich regierten Kantone sollte das Anreiz genug sein, ihre Prämienverbilligungspolitik zu korrigieren. Und angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für die gesamte Politik, nicht länger nur Symptome zu bekämpfen, sondern an der Wurzel anzusetzen: bei den Fehlanreizen, die unsere Gesundheitsversorgung so teuer machen.