Zahlungsbefehl nach bezahlter Rechnung

Seit 2007 hatte ich eine unbezahlte Arztrechnung von 120 Franken offen. Eine Mahnung mit Betreibungsandrohung habe ich erst kürzlich erhalten. Am letzten Tag der Zahlungsfrist habe ich per Bank bezahlt. Ein Zahlungsbefehl ist trotzdem eingegangen. Ich soll die Kosten des Zahlungsbefehls und die Verzugszinsen berappen. Muss ich das? Ruth W., Zürich
Publiziert: 20.11.2008 um 10:07 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:55 Uhr

Zuerst zu den Verzugszinsen: Sie sind bei Geldforderungen, welche verspätet bezahlt werden, geschuldet. Das Gesetz sagt, Zinsen von 5 % seien in Ordnung, sobald der Geldbetrag fällig ist.

Ich gehe davon aus, dass auf der Arztrechnung vom Jahr 2007 eine Zahlungsfrist steht. Mit Ablauf derselben sind die Zinsen geschuldet. Das sind 6 Franken für 1 Jahr. Ist ausnahmsweise keine Frist auf der Rechnung vermerkt, sind die Verzugszinsen erst nach der Mahnung geschuldet. Bei drei Monaten Zahlungsverspätung wären das also 1.50 Franken.

Sie schreiben, Sie hätten am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt. Das machen viele und denken sich, die Frist sei eingehalten. Laut Gesetz sind aber Geldschulden Bringschulden. Sie müssen am letzten Tag der Frist bereits beim Gläubiger sein. Zahlen Sie bargeldlos, muss der Betrag am letzten Tag auf dem Konto sein.

Die Kosten vom Zahlungsbefehl fallen deshalb auf Ihre Kappe. Das sind 30 Franken für Schulden ab 100 Franken z.B. im Kanton Zürich. Je höher die Schuld, desto höher die Gebühren. Deshalb sind verspätete Zahlungen teuer.

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