Mehr als 20‘000 Wohnungen und Häuser brennen in der Schweiz pro Jahr. Jährlich gibt es deswegen zahlreiche Verletzte und sogar Tote. In den meisten Fällen sind Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit die Hauptgründe für den Brand. So reicht etwa eine brennende Zigarette im Bett oder auf der Couch aus, einen verheerenden Hausbrand zu verursachen.
Im Bett rauchen ist deshalb so gefährlich, weil der Raucher riskiert, einzuschlafen und die Zigarette fallen zu lassen. Das Bettzeug fängt dann schnell Feuer.
Im besten Fall führt der Brand nur zu einem Sachschaden. In einem solchen Fall deckt die Privathaftversicherung des Rauchers die Kosten. Je nach Sachlage kann sie dem Versicherten aber wegen Grobfahrlässigkeit die Leistungen kürzen. Denn wer im Bett raucht, muss damit rechnen, mit der brennenden Zigarette einzuschlafen. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt aber nur den Zeitwert des beschädigten Hausrats und nicht den Wiederbeschaffungswert.
Für Geschädigte wichtig zu wissen: Sie können nur den Versicherten direkt belangen, nicht aber dessen Privathaftpflicht-Versicherung. Je nachdem ist es für einen Geschädigten deshalb besser, den Schaden der Hausratversicherung zu melden. Zum einen entschädigt diese zum Wiederbeschaffungswert. Zum anderen muss sich der Geschädigte nicht mit dem Verursacher um die finanzielle Entschädigung streiten. Die Hausratversicherung kann nach Auszahlung des Geschädigten Schritte gegen den Raucher einleiten und vom ihm oder dessen Haftpflichtversicherung die bezahlten Leistungen zurückfordern.