Wohnungsabgabe
Vermieter will Geld für gelbe Wände

Nach 9 Jahren in der gleichen Wohnung sind wir kürzlich umgezogen. Bei der Wohnungsabgabe hats Probleme gegeben. Da wir Raucher sind, haben sich die Wände gelblich verfärbt. Ausserdem weisen die Wände der Kinderzimmer Farbstiftzeichnungen auf. Der Vermieter will, dass wir das Streichen der Wände bezahlen. A. Bichsel, Aargau
Publiziert: 18.01.2008 um 11:23 Uhr
|
Aktualisiert: 06.09.2018 um 19:00 Uhr

So rät der Heisse Draht:

Sie müssen lediglich die Kosten für den erforderlichen Isolieranstrich bei Nikotinverfärbungen vollumfänglich übernehmen. Die anderen Kosten für den normalen Farbanstrich der Wände muss der Vermieter bezahlen. Nach 9 Jahren sind nämlich die Investitionskosten des Vermieters für den Wandanstrich amortisiert. Die aktuelle Lebensdauer für einen normalen Anstrich beträgt 8 Jahre.

Aus streng rechtlicher Beurteilung stellen zwar die Malereien Ihrer Kinder eine übermässige Abnützung dar. Es spielt aber in Ihrem Fall keine Rolle. Falls nämlich die Lebensdauer einer bestimmten Wohnungseinrichtung abgelaufen ist, schuldet der Mieter auch bei über- mässiger Abnützung keine Kosten. Vorausgesetzt, es entstehen dadurch dem Vermieter keine Mehrkosten, wie zum Beispiel bei einem Isolieranstrich. Der Schweizerische Mieter- und der Hauseigentümerverband haben gemeinsam eine Lebensdauer-Tabelle entworfen. Vor der neuen Regelung seit Ende 2005 betrug die Lebensdauer des Anstriches noch 10 Jahre. Mehr dazu: www.hev-schweiz.ch

Übrigens: Wegen «Schatten» an Wänden, verursacht von Bildern und Möbeln, besteht keine mieterseitige Kostenübernahmepflicht. Dies auch nicht vor Ablauf der Lebensdauer. Der normale Gebrauch der Mietsache kann mit der Zeit zu einer solchen Abnützung führen.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Nicole Fernández
Rechts- und Sozialberatung mit Nicole Fernández, Juristin.

Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.

Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich

Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
Rechts- und Sozialberatung mit Nicole Fernández, Juristin.

Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.

Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich

Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
Fehler gefunden? Jetzt melden