So rät der Heisse Draht:
Sie müssen lediglich die Kosten für den erforderlichen Isolieranstrich bei Nikotinverfärbungen vollumfänglich übernehmen. Die anderen Kosten für den normalen Farbanstrich der Wände muss der Vermieter bezahlen. Nach 9 Jahren sind nämlich die Investitionskosten des Vermieters für den Wandanstrich amortisiert. Die aktuelle Lebensdauer für einen normalen Anstrich beträgt 8 Jahre.
Aus streng rechtlicher Beurteilung stellen zwar die Malereien Ihrer Kinder eine übermässige Abnützung dar. Es spielt aber in Ihrem Fall keine Rolle. Falls nämlich die Lebensdauer einer bestimmten Wohnungseinrichtung abgelaufen ist, schuldet der Mieter auch bei über- mässiger Abnützung keine Kosten. Vorausgesetzt, es entstehen dadurch dem Vermieter keine Mehrkosten, wie zum Beispiel bei einem Isolieranstrich. Der Schweizerische Mieter- und der Hauseigentümerverband haben gemeinsam eine Lebensdauer-Tabelle entworfen. Vor der neuen Regelung seit Ende 2005 betrug die Lebensdauer des Anstriches noch 10 Jahre. Mehr dazu: www.hev-schweiz.ch
Übrigens: Wegen «Schatten» an Wänden, verursacht von Bildern und Möbeln, besteht keine mieterseitige Kostenübernahmepflicht. Dies auch nicht vor Ablauf der Lebensdauer. Der normale Gebrauch der Mietsache kann mit der Zeit zu einer solchen Abnützung führen.
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.
Schreiben Sie:
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Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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